Für eine Teilfläche aus dem Flurstück 86/12 Flur 3 Gemarkung Kolborn wurde eine Kaufanfrage gestellt. Es handelt sich hierbei um ein Teilstück aus der August-Kohrs-Straße. Im Bebauungsplan ist die Fläche als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. In dem Abschnitt liegen die Versorgungsleitungen. Die Versorgungsleitungen könnten grundbuchlich gesichert werden. Eine Bepflanzung der Fläche mit Bäumen oder ähnlichem kann auf Dauer nicht ausgeschlossen werden (z. B. bei Eigentümerwechsel). Die Versorgungsunternehmen haben sich gegen eine Veräußerung ausgesprochen.
Auch die Verwaltung spricht sich gegen einen Verkauf der Teilfläche aus.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Teilfläche aus dem Flurstück 86/12 Flur 3 Gemarkung Kolborn nicht zu veräußern.