Betreff
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
039/2018 SG
Aktenzeichen
202501SG:2012/Samtgemeinde
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2012 ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg - Außenstelle Lüchow - einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2012 im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 451.204,11 € und im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von 34.292,01 € ab. Das ordentliche Ergebnis liegt trotz der höherer Personalkosten, Abschreibungen und Kreisumlage insbesondere aufgrund der Mehrerträge aus Schlüsselzuweisungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen über den Erwartungen. Das negative außerordentliche Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus den Verlusten aus Vermögensabgängen durch den Abriss von Straßenbestandteilen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Gemeindeverbindungsstraßen Bausen-Granstedt und Belitz-Göttien.

 

Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2012 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.3

Öffentlichkeitsarbeit

                     316,97

11.1.4

Personalangelegenheiten

                  7.492,54

11.1.8

Immobilienmanagement

             163.191,16

12.1.1

Statistik und Wahlen

                  1.128,87

12.2.4

Meldewesen

                  2.546,02

28.1.1

Heimatpflege, Kulturangelegenheiten

                  1.783,71

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

             185.462,51

 

Personal

             869.642,61

 

Die Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Meldewesen“ und „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Finanzwirtschaft“ können vollständig durch Mehrerträge gedeckt werden. In übrigen Budgets mit Mittelüberschreitung konnten zum Teil auch Mehrerträge erzielt werden, diese reichen aber zur Deckung nicht aus. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG müssen Budgetüberschreitungen, die aus Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen (2012 = 469.720,00 €) resultieren, nicht durch Ratsbeschluss genehmigt werden. Da für die verbleibenden Mehraufwendungen bisher keine Ausgabeermächtigungen vorliegen, sind die Überschreitungen als überplanmäßige Aufwendungen noch nachträglich durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu beschließen.

 

Bei den zahlungsunwirksamen Budgets (Abschreibungen und Aufwendungen aus innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) traten folgende Überschreitungen ein:

 

 

 

Produkt

 

 

Bezeichnung

 

Überschreitung

Noch zu genehmigen

11.1.5

Einrichtung f. d. gesamte Ver-

waltung

 

             119.149,73

 

               86.008,62

11.1.6

Finanzverwaltung

                        58,20

                          0,00

11.1.7

Kasse

247,98

0,00

11.1.8

Immobilienmanagement

               37.837,76

7.927,28

12.2.2

Verkehrsregelung u. -lenkung

                  3.231,52

0,00

12.2.3

Personenstandswesen

535,68

0,00

12.2.4

Meldewesen

504,00

0,00

12.6.1

Brandschutz

201.693,94

62.271,78

21.1.1

Grundschulen

25.745,77

10.202,06

27.2.1

Bücherei

12.462,25

12.462,25

36.6.1

Offene Jugendarbeit

25.340,67

24.482,96

42.4.1

Bäder

625,85

0,00

54.1.1

Straßen und Wege

73.218,98

0,00

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

10.714,27

10.714,27

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

145,24

0,00

 

Die Abweichungen der nicht zahlungswirksamen Budgets resultieren im Wesentlichen aus Fehleinschätzung hinsichtlich der Abschreibungen und der Verrechnung von innerbetrieblichen Leistungen im Rahmen der Planerstellung. Da entsprechend § 117 Absatz NKomVG lediglich Überschreitungen bei den Abschreibungen von einer Genehmigung durch den Samtgemeinderat befreit sind, hat der Rat die oben genannten Mehraufwendungen aus der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen noch nachträglich zu genehmigen.

 

Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 1.694.854,43 € konnte zu 10,5 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und Veräußerung von Sachvermögen gedeckt werden. Die verbleibende Unterdeckung aus der Investitionstätigkeit sowie der Finanzbedarf aus den Darlehenstilgungen durch den Finanzierungsmittelüberhang aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Aufnahme von Darlehen sowie dem positiven Saldo aus den haushaltsunwirksamen Vorgängen finanziert. Kredite für Investitionen wurden in Höhe von insgesamt 739,900,00 € aufgenommen. Es verbleibt ein Finanzmittelüberschuss von 669.930,32 €, der zur Reduzierung der Liquiditätskredite und zur Verbesserung der Liquidität am Jahresende 2012 beiträgt.

Für die Investitionen lagen Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem Vorjahr vor. Lediglich für die Zuführung zur Versorgungsrücklage ist vom Samtgemeinderat noch als außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.338,73 € nachträglich zu genehmigen.

 

Die Bilanz der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2012 mit einer Bilanzsumme über 49.401.617,41 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 28.711.911,58 € ausgewiesen. Durch die Investitionen 2012 (u. a. energetische Sanierung der Grundschule Lemgow sowie der Sporthalle Lüchow, Beschaffung einer gebrauchten Drehleiter für die Feuerwehr Lüchow) steigt das Sachvermögen. Rückstellungen wurden insbesondere für Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Altersteilzeitvereinbarungen sowie geleistete Mehrarbeitsstunden gebildet.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg - Außenstelle Lüchow - im Zeitraum von März bis Juni 2018 mit Unterbrechungen geprüft. Mit Datum vom 29. Juni 2018 wurde ein Bestätigungsvermerk erteilt.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.3

Öffentlichkeitsarbeit

                     316,97

11.1.4

Personalangelegenheiten

                  7.492,54

11.1.8

Immobilienmanagement

             163.191,16

12.1.1

Statistik und Wahlen

                  1.128,87

12.2.4

Meldewesen

                  2.546,02

28.1.1

Heimatpflege, Kulturangelegenheiten

                  1.783,71

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

             185.462,51

Personal

             399.922,61

                                                                                                            

b)            die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.5

Einrichtung f. d. gesamte Ver-

waltung

 

               86.008,62

11.1.6

Finanzverwaltung

                          0,00

11.1.7

Kasse

0,00

11.1.8

Immobilienmanagement

7.927,28

12.2.2

Verkehrsregelung u. -lenkung

0,00

12.2.3

Personenstandswesen

0,00

12.2.4

Meldewesen

0,00

12.6.1

Brandschutz

62.271,78

21.1.1

Grundschulen

10.202,06

27.2.1

Bücherei

12.462,25

36.6.1

Offene Jugendarbeit

24.482,96

42.4.1

Bäder

0,00

54.1.1

Straßen und Wege

0,00

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

10.714,27

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

0,00

 

c)                   für Zuführung zur Versorgungsrücklage im Produkt 11.1.5 „ Einrichtungen für die gesamte Verwaltung“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 20.338,73 € zur Verfügung zu stellen,

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 festzustellen,

 

e)            die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2012 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

f)                   mit dem für 2012 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 451.204,11 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern,

 

g)                  den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 34.292,01 € auf neue Rechnung vorzutragen und

 

h)           dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.