Die
Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz,
Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen.
Der
Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2012 ist
neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg - Außenstelle
Lüchow - einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2012 im ordentlichen Ergebnis
mit einem Überschuss von 451.204,11 € und im außerordentlichen Ergebnis mit
einem Fehlbetrag in Höhe von 34.292,01 € ab. Das ordentliche Ergebnis liegt
trotz der höherer Personalkosten, Abschreibungen und Kreisumlage insbesondere
aufgrund der Mehrerträge aus Schlüsselzuweisungen sowie aus der Auflösung von
Rückstellungen über den Erwartungen. Das negative außerordentliche Ergebnis
resultiert im Wesentlichen aus den Verlusten aus Vermögensabgängen durch den
Abriss von Straßenbestandteilen im Zusammenhang mit dem Ausbau der
Gemeindeverbindungsstraßen Bausen-Granstedt und Belitz-Göttien.
Zu
Budgetüberschreitungen kam es in 2012 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.3 |
Öffentlichkeitsarbeit |
316,97 |
11.1.4 |
Personalangelegenheiten |
7.492,54 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
163.191,16 |
12.1.1 |
Statistik und Wahlen |
1.128,87 |
12.2.4 |
Meldewesen |
2.546,02 |
28.1.1 |
Heimatpflege, Kulturangelegenheiten |
1.783,71 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
185.462,51 |
|
Personal |
869.642,61 |
Die
Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Meldewesen“ und „Steuern,
allgemeine Zuweisungen, allgemeine Finanzwirtschaft“ können vollständig durch
Mehrerträge gedeckt werden. In übrigen Budgets mit Mittelüberschreitung konnten
zum Teil auch Mehrerträge erzielt werden, diese reichen aber zur Deckung nicht
aus. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG müssen Budgetüberschreitungen, die aus
Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen (2012 = 469.720,00 €)
resultieren, nicht durch Ratsbeschluss genehmigt werden. Da für die
verbleibenden Mehraufwendungen bisher keine Ausgabeermächtigungen vorliegen,
sind die Überschreitungen als überplanmäßige Aufwendungen noch nachträglich
durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu beschließen.
Bei den
zahlungsunwirksamen Budgets (Abschreibungen und Aufwendungen aus
innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) traten folgende Überschreitungen ein:
Produkt |
Bezeichnung |
Überschreitung € |
Noch zu genehmigen € |
11.1.5 |
Einrichtung f. d. gesamte Ver- waltung |
119.149,73 |
86.008,62 |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
58,20 |
0,00 |
11.1.7 |
Kasse |
247,98 |
0,00 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
37.837,76 |
7.927,28 |
12.2.2 |
Verkehrsregelung u. -lenkung |
3.231,52 |
0,00 |
12.2.3 |
Personenstandswesen |
535,68 |
0,00 |
12.2.4 |
Meldewesen |
504,00 |
0,00 |
12.6.1 |
Brandschutz |
201.693,94 |
62.271,78 |
21.1.1 |
Grundschulen |
25.745,77 |
10.202,06 |
27.2.1 |
Bücherei |
12.462,25 |
12.462,25 |
36.6.1 |
Offene Jugendarbeit |
25.340,67 |
24.482,96 |
42.4.1 |
Bäder |
625,85 |
0,00 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
73.218,98 |
0,00 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
10.714,27 |
10.714,27 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
145,24 |
0,00 |
Die Abweichungen
der nicht zahlungswirksamen Budgets resultieren im Wesentlichen aus Fehleinschätzung
hinsichtlich der Abschreibungen und der Verrechnung von innerbetrieblichen
Leistungen im Rahmen der Planerstellung. Da entsprechend § 117 Absatz NKomVG
lediglich Überschreitungen bei den Abschreibungen von einer Genehmigung durch
den Samtgemeinderat befreit sind, hat der Rat die oben genannten
Mehraufwendungen aus der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen noch
nachträglich zu genehmigen.
Der
Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 1.694.854,43 €
konnte zu 10,5 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und Veräußerung von
Sachvermögen gedeckt werden. Die verbleibende Unterdeckung aus der
Investitionstätigkeit sowie der Finanzbedarf aus den Darlehenstilgungen durch
den Finanzierungsmittelüberhang aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, der
Aufnahme von Darlehen sowie dem positiven Saldo aus den haushaltsunwirksamen
Vorgängen finanziert. Kredite für Investitionen wurden in Höhe von insgesamt
739,900,00 € aufgenommen. Es verbleibt ein Finanzmittelüberschuss von
669.930,32 €, der zur Reduzierung der Liquiditätskredite und zur Verbesserung
der Liquidität am Jahresende 2012 beiträgt.
Für
die Investitionen lagen Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem
Vorjahr vor. Lediglich für die Zuführung zur Versorgungsrücklage ist vom
Samtgemeinderat noch als außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.338,73 €
nachträglich zu genehmigen.
Die
Bilanz der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2012
mit einer Bilanzsumme über 49.401.617,41 € ab. Auf der Aktivseite wird
insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 28.711.911,58 € ausgewiesen.
Durch die Investitionen 2012 (u. a. energetische Sanierung der Grundschule
Lemgow sowie der Sporthalle Lüchow, Beschaffung einer gebrauchten Drehleiter für
die Feuerwehr Lüchow) steigt das Sachvermögen. Rückstellungen wurden
insbesondere für Verpflichtungen aus Pensionszusagen und
Altersteilzeitvereinbarungen sowie geleistete Mehrarbeitsstunden gebildet.
Der Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2012 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg - Außenstelle Lüchow - im Zeitraum von März bis Juni 2018 mit
Unterbrechungen geprüft. Mit Datum vom 29. Juni 2018 wurde ein
Bestätigungsvermerk erteilt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.3 |
Öffentlichkeitsarbeit |
316,97 |
11.1.4 |
Personalangelegenheiten |
7.492,54 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
163.191,16 |
12.1.1 |
Statistik und Wahlen |
1.128,87 |
12.2.4 |
Meldewesen |
2.546,02 |
28.1.1 |
Heimatpflege, Kulturangelegenheiten |
1.783,71 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
185.462,51 |
Personal |
399.922,61 |
b)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.5 |
Einrichtung f. d. gesamte Ver- waltung |
86.008,62 |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
0,00 |
11.1.7 |
Kasse |
0,00 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
7.927,28 |
12.2.2 |
Verkehrsregelung u. -lenkung |
0,00 |
12.2.3 |
Personenstandswesen |
0,00 |
12.2.4 |
Meldewesen |
0,00 |
12.6.1 |
Brandschutz |
62.271,78 |
21.1.1 |
Grundschulen |
10.202,06 |
27.2.1 |
Bücherei |
12.462,25 |
36.6.1 |
Offene Jugendarbeit |
24.482,96 |
42.4.1 |
Bäder |
0,00 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
0,00 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
10.714,27 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
0,00 |
c)
für
Zuführung zur Versorgungsrücklage im Produkt 11.1.5 „ Einrichtungen für die
gesamte Verwaltung“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 20.338,73 € zur Verfügung
zu stellen,
d)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2012 festzustellen,
e)
die
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2012 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
f)
mit dem
für 2012 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 451.204,11
€ den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern,
g)
den
Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 34.292,01 € auf neue
Rechnung vorzutragen und
h)
dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.