Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über eine Gegenfinanzierung für die Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e.V.
Vorlage
065/1
Aktenzeichen
501518:Violetta
Art
Sitzungsvorlage SG

Am 6.12.2006 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Beratungsstelle beim Verein Violetta e. V. finanziell unterstützt. Begründet wurde der Antrag unter anderem damit, dass die Beratungsstelle seit Jahren eine hervorragende und wichtige Arbeit für misshandelte Frauen und Mädchen für den ganzen Landkreis leistet.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat sich am 21.12.2006 mit dem Antrag befasst und beschlossen, dieses Thema zur Vorberatung an den zuständigen Fachausschuss zu verweisen.

 

Zum Sachverhalt ist folgendes festzustellen:

Der Verein Violetta e. V. unterhält seit 1993 in Dannenberg eine Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Männern, die seitdem von vielen betroffenen Menschen sowie von sozialen und Bildungs-Institutionen im Landkreis in Anspruch genommen wird. Hierzu hat der Verein eine ganze Reihe von verschiedenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verwirklichung des Vereinszwecks durchgeführt und Projekte wie kreativ- oder erlebnispädagogische Maßnahmen und Mädchen-Camps in die Tat umgesetzt.

 

Der Verein erhält seit Jahren eine „Sockelförderung“ für Gewalt-Beratungsstellen vom Land Niedersachsen in Höhe von maximal 13.000,-- € jährlich (für Honorare und Sachkosten bei 10 % Eigenanteil), so dass der Verein derzeit nur auf Honorar-Basis tätig werden kann. Erfolgreich wurde im Rahmen des 10-jährigen Jubiläums ein Förderverein im Jahre 2003 ins Leben gerufen, der weitere Sachkosten abdeckt.

 

Die Beratungsstelle ist sowohl im Bereich Prävention, als auch im Bereich Beratung tätig. Aus diesen Gründen hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg seit dem 1.01.2003 jährliche Beratungsstunden in Höhe von 5.000,-- € finanziert. Neu hinzugekommen ist mit einer Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes seit dem 1.10.2005 ein verstärkter „Schutzauftrag“ nach § 8 a SGB VIII, wonach neben den öffentlichen auch die freien Träger in den Schutzauftrag einbezogen werden, wenn sie (hauptamtlich) Aufgaben der Jugendhilfe erbringen (insbes. Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren sowie die ambulante und stationäre Jugendhilfe).

 

Hierzu ist vorgeschrieben, dass Fachkräfte zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine erfahrene Fachkraft hinzuziehen sollen, wenn es Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Dieses wird zu einem anwachsenden Beratungsbedarf führen, der vermutlich – insbesondere bei Gefährdung durch sexuelle Gewalt – vorrangig bei Beratungsstellen (wie z. B. Violetta) nachgefragt werden wird.

 

Das Land Niedersachsen hat im September 2006 den Entwurf einer Förder-RL in die Beratung gegeben, wonach

 

  1. Zufluchtstätten für misshandelte Frauen und ihre Kinder und / oder
  2. Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind und / oder
  3. BISS-Beratungsstellen (pro-aktive Beratung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen)

 

gefördert werden sollen. Für Violetta wäre eine Förderung nach Nr. 2 relevant. Hier wird im Entwurf eine Zuwendung i. H. v. 35.000,-- € pro Jahr dargestellt, soweit mindestens 1 Vollzeitstelle vorgehalten wird. Bei einer nicht das ganze Jahre durchgehend oder Teilzeit besetzten Stelle wird die Pauschale nur anteilig  gewährt. Einrichtungen, die kein festangestelltes Personal vorhalten, können eine jährliche Zuwendung i. H. v. max. 12.500,-- € für Honorar- und Sachausgaben erhalten. Die neue RL ist zum 1.01.2007 in Kraft getreten.

 

Zwischenzeitlich hat der Verein Violetta e. V. unter Datum vom 11.01.2007 einen Antrag an den Landkreis Lüchow-Dannenberg und an die Samtgemeinden im Landkreis auf Bezuschussung gestellt.

 

In einer Runde der Hauptverwaltungsbeamten am 16.01.2007 wurde verabredet, dass für den vom Verein Violetta e. V. gestellten Zuschussantrag in Höhe von 15.000,-- € vom Landkreis ein Zuschuss von 6.000,-- € bereitgestellt wird. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.02.2007 beschlossen, den Landkreiszuschuss in Höhe von 6.000,-- € jährlich für die nächsten 5 Jahre zu gewähren.

 

Der restliche Zuschuss in Höhe von jährlich 9.000,-- € soll auf die drei Samtgemeinden nach dem Einwohnerschlüssel aufgeteilt werden. Der Landkreis hatte am 30.06.2006 eine amtliche Einwohnerzahl von 51.206. Der Zuschuss auf die Samtgemeinden und den Landkreis würde sich somit wie folgt verteilen:

 

                                                                            Einwohner               Zuschuss

 

Samtgemeinde Lüchow (Wendland)              25.564                     4.493,15 €

Samtgemeinde Elbtalaue                                21.652                     3.805,57 €

Samtgemeinde Gartow                                     3.990                        701,28 €

 

Landkreis                                                                                            6.000,00 €

 

Nach Auskunft der Samtgemeinde Gartow wurde der Zuschussantrag dort abgelehnt.

 


Jährlicher Zuschuss in den nächsten 5 Jahren von ca. 4.500,-- € - der Betrag für 2007 muss noch im Nachtragshaushaltsplan bereitgestellt werden.

 


Der Samtgemeinderat beschließt, dem Verein Violetta e. V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe von höchstens 4.500,-- € - begrenzt auf die nächsten 5 Jahre – unter der Voraussetzung zu gewähren, dass auch die Samtgemeinde Elbtalaue und der Landkreis Lüchow-Dannenberg entsprechende Beschlüsse fassen.