Am 6.12.2006 hat die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) die Beratungsstelle beim Verein Violetta e. V. finanziell
unterstützt. Begründet wurde der Antrag unter anderem damit, dass die
Beratungsstelle seit Jahren eine hervorragende und wichtige Arbeit für
misshandelte Frauen und Mädchen für den ganzen Landkreis leistet.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat sich am 21.12.2006 mit dem Antrag befasst
und beschlossen, dieses Thema zur Vorberatung an den zuständigen Fachausschuss
zu verweisen.
Zum Sachverhalt ist
folgendes festzustellen:
Der Verein Violetta e.
V. unterhält seit 1993 in Dannenberg eine Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt
an Frauen und Männern, die seitdem von vielen betroffenen Menschen sowie von
sozialen und Bildungs-Institutionen im Landkreis in Anspruch genommen wird.
Hierzu hat der Verein eine ganze Reihe von verschiedenen
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verwirklichung des Vereinszwecks durchgeführt
und Projekte wie kreativ- oder erlebnispädagogische Maßnahmen und Mädchen-Camps
in die Tat umgesetzt.
Der Verein erhält seit
Jahren eine „Sockelförderung“ für Gewalt-Beratungsstellen vom Land
Niedersachsen in Höhe von maximal 13.000,-- € jährlich (für Honorare und
Sachkosten bei 10 % Eigenanteil), so dass der Verein derzeit nur auf
Honorar-Basis tätig werden kann. Erfolgreich wurde im Rahmen des 10-jährigen
Jubiläums ein Förderverein im Jahre 2003 ins Leben gerufen, der weitere
Sachkosten abdeckt.
Die Beratungsstelle
ist sowohl im Bereich Prävention, als auch im Bereich Beratung tätig. Aus
diesen Gründen hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg seit dem 1.01.2003 jährliche
Beratungsstunden in Höhe von 5.000,-- € finanziert. Neu hinzugekommen ist mit
einer Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes seit dem 1.10.2005 ein
verstärkter „Schutzauftrag“ nach § 8 a SGB VIII, wonach neben den öffentlichen
auch die freien Träger in den Schutzauftrag einbezogen werden, wenn sie
(hauptamtlich) Aufgaben der Jugendhilfe erbringen (insbes.
Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren sowie die ambulante und stationäre
Jugendhilfe).
Hierzu ist
vorgeschrieben, dass Fachkräfte zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine
erfahrene Fachkraft hinzuziehen sollen, wenn es Anhaltspunkte für eine
Kindeswohlgefährdung gibt. Dieses wird zu einem anwachsenden Beratungsbedarf
führen, der vermutlich – insbesondere bei Gefährdung durch sexuelle Gewalt – vorrangig
bei Beratungsstellen (wie z. B. Violetta) nachgefragt werden wird.
Das Land Niedersachsen
hat im September 2006 den Entwurf einer Förder-RL in die Beratung gegeben,
wonach
- Zufluchtstätten für
misshandelte Frauen und ihre Kinder und / oder
- Beratungseinrichtungen
für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind und / oder
- BISS-Beratungsstellen
(pro-aktive Beratung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen)
gefördert werden
sollen. Für Violetta wäre eine Förderung nach Nr. 2 relevant. Hier wird im
Entwurf eine Zuwendung i. H. v. 35.000,-- € pro Jahr dargestellt, soweit mindestens
1 Vollzeitstelle vorgehalten wird. Bei einer nicht das ganze Jahre durchgehend
oder Teilzeit besetzten Stelle wird die Pauschale nur anteilig gewährt. Einrichtungen, die kein
festangestelltes Personal vorhalten, können eine jährliche Zuwendung i. H. v.
max. 12.500,-- € für Honorar- und Sachausgaben erhalten. Die neue RL ist zum
1.01.2007 in Kraft getreten.
Zwischenzeitlich hat
der Verein Violetta e. V. unter Datum vom 11.01.2007 einen Antrag an den
Landkreis Lüchow-Dannenberg und an die Samtgemeinden im Landkreis auf
Bezuschussung gestellt.
In einer Runde der
Hauptverwaltungsbeamten am 16.01.2007 wurde verabredet, dass für den vom Verein
Violetta e. V. gestellten Zuschussantrag in Höhe von 15.000,-- € vom Landkreis
ein Zuschuss von 6.000,-- € bereitgestellt wird. Der Kreistag hat in seiner
Sitzung am 15.02.2007 beschlossen, den Landkreiszuschuss in Höhe von 6.000,-- €
jährlich für die nächsten 5 Jahre zu gewähren.
Der restliche Zuschuss
in Höhe von jährlich 9.000,-- € soll auf die drei Samtgemeinden nach dem
Einwohnerschlüssel aufgeteilt werden. Der Landkreis hatte am 30.06.2006 eine
amtliche Einwohnerzahl von 51.206. Der Zuschuss auf die Samtgemeinden und den
Landkreis würde sich somit wie folgt verteilen:
Einwohner Zuschuss
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) 25.564 4.493,15 €
Samtgemeinde Elbtalaue 21.652 3.805,57 €
Samtgemeinde Gartow 3.990 701,28 €
Landkreis 6.000,00
€
Nach Auskunft der Samtgemeinde Gartow wurde der
Zuschussantrag dort abgelehnt.
Jährlicher Zuschuss in
den nächsten 5 Jahren von ca. 4.500,-- € - der Betrag für 2007 muss noch im
Nachtragshaushaltsplan bereitgestellt werden.
Der Samtgemeinderat
beschließt, dem Verein Violetta e. V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe von höchstens
4.500,-- € - begrenzt auf die nächsten 5 Jahre – unter der Voraussetzung zu
gewähren, dass auch die Samtgemeinde Elbtalaue und der Landkreis
Lüchow-Dannenberg entsprechende Beschlüsse fassen.