Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Produkt "Straßenreinigung und Winterdienst"
Vorlage
041/2018 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Wie in der Runde der Fraktionsvorsitzenden am 28. Februar 2018 vorgetragen, ist aufgrund der neuesten Rechtsprechung des OVG Lüneburg eine rechtssichere Straßenreinigungsgebührenkalkulation in Bezug auf die Hinterliegergrundstücke mit dem Frontmetermaßstab sehr kompliziert und unsicher.

Aus diesem Grund wurde sich, auf Vorschlag der Verwaltung, in der Runde der Fraktionsvorsitzenden am 28. Februar 2018 darauf geeinigt, vom Frontmetermaßstab auf den Grundstücksflächenmaßstab zu wechseln. Dieser ist nach ausführlichen Recherchen in der aktuellen Rechtsprechung deutlich anerkannter und auch für die Gebührenpflichtigen besser nachzuvollziehen.

Die erforderlichen Daten für die Umstellung sind nun vollständig zusammen getragen worden.

Um diese Daten auch möglichst schnell in das Erhebungsprogramm der Kämmerei zu überspielen, ist die Hilfe des Programmbetreibers (KDO) notwendig.

Für die Unterstützung bei der Einspielung der Daten liegt ein Angebot in Höhe von 5.200,00 € vor.

Da dieser Aufwand bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 noch nicht bekannt war, müsste dieser im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe in dem Produkt „Straßenreinigung und Winterdienst“ zur Verfügung gestellt werden.

Diese außerplanmäßige Ausgabe kann durch Einsparungen im Produkt „Bauleitplanung“ gedeckt werden.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

5.200,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

4291000

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.200,00 € im Produkt „Straßenreinigung und Winterdienst“ wird genehmigt und Mittel aus dem Produkt „Bauleitplanung“ werden dafür umgewidmet.