Wie in der Runde der Fraktionsvorsitzenden am 28. Februar 2018 vorgetragen, ist aufgrund der neuesten Rechtsprechung des OVG Lüneburg eine rechtssichere Straßenreinigungsgebührenkalkulation in Bezug auf die Hinterliegergrundstücke mit dem Frontmetermaßstab sehr kompliziert und unsicher.
Aus diesem Grund wurde sich, auf Vorschlag der Verwaltung, in der Runde der Fraktionsvorsitzenden am 28. Februar 2018 darauf geeinigt, vom Frontmetermaßstab auf den Grundstücksflächenmaßstab zu wechseln. Dieser ist nach ausführlichen Recherchen in der aktuellen Rechtsprechung deutlich anerkannter und auch für die Gebührenpflichtigen besser nachzuvollziehen.
Die erforderlichen Daten für die Umstellung sind nun vollständig zusammen getragen worden.
Um diese Daten auch möglichst schnell in das Erhebungsprogramm der Kämmerei zu überspielen, ist die Hilfe des Programmbetreibers (KDO) notwendig.
Für die Unterstützung bei der Einspielung der Daten liegt ein Angebot in Höhe von 5.200,00 € vor.
Da dieser Aufwand bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 noch nicht bekannt war, müsste dieser im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe in dem Produkt „Straßenreinigung und Winterdienst“ zur Verfügung gestellt werden.
Diese außerplanmäßige Ausgabe kann durch Einsparungen im Produkt „Bauleitplanung“ gedeckt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
5.200,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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X |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
4291000 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.200,00 € im Produkt „Straßenreinigung und Winterdienst“ wird genehmigt und Mittel aus dem Produkt „Bauleitplanung“ werden dafür umgewidmet.