Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde in den Sommermonaten geändert. Neu ist jetzt die Fördermöglichkeit für Bäder. Die Bewerbungsfrist für dieses Programm endete am 31. August 2018.
Die Verwaltung hat einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm für das angedachte Außenbecken am LüBad gestellt. Wenn das Projekt ausgewählt wird, würde die Stadt eine Förderung von 45 % erhalten. Das entspräche etwa 970.000 €.
Voraussetzung ist jedoch auch ein Beschluss des Rates, dass dieses Projekt unterstützt werden soll. Dieser muss bis zum 20. September 2018 erfolgen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, einen Förderantrag für die Erweiterung des LüBads um ein Außenbecken im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen. Bei Aufnahme in das Programm werden die entsprechenden Beschlüsse zur Umsetzung der Maßnahme gefasst.