Betreff
Mitgliedschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Verein Wendland Regionalmarketing e. V.
Vorlage
043/2018 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist seit 2010 als Gründungsmitglied im Verein Wendland Regionalmarketing e. V. aktiv.

Zuletzt wurde am 4. Juni 2015 entschieden, die Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 2018 zu verlängern. Mittlerweile sind bis auf drei auch alle anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Mitglied im Verein Wendland Regionalmarketing e. V.

Der Rat hat als seinen Vertreter den Ersten Samtgemeinderat in die Mitgliederversammlung entsandt. Durch die Mitgliederversammlung gewählt, steht Herr Thomas Raubuch dem Verein seit 2010 als Vorsitzender vor. Über die Aktivitäten des Vereins wird jährlich in der Mitgliederversammlung und im Fachausschuss der Samtgemeinde berichtet. Der Verein wird anlässlich der Entscheidung zum Fortbestand der Mitgliedschaft der Samtgemeinde eine Kurzpräsentation im Fachausschuss und im Rat halten.

Seit dem 1. Januar 2016 unterstützt der Verein die Samtgemeinde auch im Bereich der Touristinformation. Mit Datum zum 1. Januar 2019 ist vereinsseitig geplant, sich mit dem Tourismusverein Region Wendland e. V. zu verschmelzen. Die zukünftige Firmierung bleibt bei „Wendland Regionalmarketing e. V.“

Vor diesem Hintergrund und in der Annahme, dass der Verein in seinen Aktivitäten für die zukünftigen Jahre weiterhin aktiv auch die Interessen der Samtgemeinde innerhalb der Akteure auf Landkreisebene vertreten soll, schlägt die Verwaltung die Fortsetzung der Mitgliedschaft im Verein vor. Die Samtgemeinde hat jährlich bis zum 30. September die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft ordentlich zu kündigen. Es wird daher vorgeschlagen, die Mitgliedschaft nicht mehr zu befristen, eben weil die Kündigung wie genannt geregelt ist.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich für die Samtgemeinde auf 36.000,00 €. Die Finanzmittel werden über den jährlichen Haushaltsbeschluss zur Verfügung gestellt.

 


Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass die Mitgliedschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Verein Wendland Regionalmarketing e. V. ohne Befristung fortgeführt wird. Die Samtgemeinde hat jährlich bis zum 30. September die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft ordentlich zum Jahresende des laufenden Jahres zu kündigen. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 36.000,00 € p. a. Der Verein berichtet jährlich in der Mitgliederversammlung sowie im Fachausschuss über seine Aktivitäten.