Der
Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Vereinbarung über die regionale Förderung
von offener Jugendarbeit in den Jugendzentren zum 31.12.2006 gekündigt. Ziel
vom Landkreis ist es, auch im Bereich der offenen Jugendarbeit bei der
Bezuschussung eine Einsparung – damals waren ca. 15 % angestrebt – zu erzielen.
Im
Hinblick auf die im letzten Jahr laufende Vorbereitung auf die Strukturreform
wurde mit dem Landkreis die Aussetzung der Kündigung um ein Jahr bis zum
31.12.2007 zu den bisherigen Konditionen vereinbart. Es ist aber erforderlich,
zum 1.01.2008 eine neue Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen.
Im
vergangenen Jahr wurden durch eine eingesetzte Arbeitsgruppe verschiedene Vorschläge
für eine mögliche zukünftige Förderung der offenen Jugendarbeit im Landkreis
ausgearbeitet. Bei der Sichtung dieser Konzepte und Haushalte ist die
Arbeitsgruppe zu der Einschätzung gekommen, dass eine 15 %-ige Einsparung unter
fachlichen Gesichtspunkten kaum zu erreichen ist und zu erheblicher
Verschlechterung der Angebotslage führen würde. Da der Landkreiszuschuss laut
Zielvereinbarung gesenkt werden soll, würde das bedeuten, dass entweder der
kommunale Träger (Samtgemeinden oder Gemeinden) mehr aufbringt oder die Kosten
durch Einsparungen gesenkt werden müssen. Ein Lösungsansatz kann darin liegen,
die Arbeit der Hauptamtlichen stärker auf die Förderung und Begleitung
Ehrenamtlicher zu verlagern. Durch die Ehrenamtlichen könnten dann zusätzliche
Angebote im Jugendzentrum angeboten werden.
In
dem nunmehr vorliegenden Vereinbarungsentwurf des Landkreises wird weiterhin am
so genannten „dezentrales Modell“ festgehalten, welches wie folgt aussieht:
·
Kommunen
(Samtgemeinden oder Gemeinden) betreiben weiter die Jugendzentren / Jugendräume
im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
·
Landkreis gibt
einen Zuschuss pro jungem Menschen im Alter von 8 bis unter 25 Jahren (nur
Hauptwohnsitze), die in den Samtgemeinden wohnen (bisher 25,56 € pro jungem
Menschen im Alter zwischen 9 bis einschl. 25 Jahre – zukünftig wahrscheinlich
25,-- € pro jungem Menschen).
·
Der Zuschuss des
Landkreises ist an eine Eigenquote bei der Samtgemeinde von mindestens 50 % der
Kreiszuweisung gekoppelt.
Der
Landkreis möchte diesen Vertrag nur mit den Samtgemeinden im Landkreis – wie
auch der letzte Vertrag aus dem Jahre 1999 – abschließen.
Durch
den Zusammenschluss der Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur neuen Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) gibt es aber eine unterschiedliche Zuständigkeit bei der
Jugendarbeit. In der ehemaligen Samtgemeinde Clenze wurde die offene
Jugendarbeit durch die Samtgemeinde in 5 Jugendtreffs (z. Zt. noch 3 aktive
Jugendtreffs) durchgeführt. Die Kosten für den laufenden Betrieb der
Jugendtreffs wurden von der Samtgemeinde Clenze aufgebracht. In der ehemaligen
Samtgemeinde Lüchow wurde die Jugendarbeit von den Städten Lüchow (W.) und
Wustrow (W.) in ihren beiden Jugendzentren für die gesamte Samtgemeinde
sichergestellt. Die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen wurden jeweils
alleine von den beiden Städten getragen. Ein Zuschuss von der Samtgemeinde
Lüchow als Ausgleich für die geleistete Jugendarbeit in den anderen
Gliedgemeinden gab es direkt nicht. Lediglich die vom Landkreis für die gesamte
Samtgemeinde Lüchow gewährten Zuschüsse wurden auf diese beiden Einrichtungen
verteilt.
Von
Seiten des Landkreises wurde der Wunsch geäußert, dass das pädagogische
Personal in allen Jugendeinrichtungen zukünftig von den Samtgemeinden
beschäftigt wird (wie z. B. bereits in der Samtgemeinde Elbtalaue), um bei
Krankheit oder Urlaub ggf. eine Vertretung durch den Personalpool
sicherzustellen. Die Gebäude und Räume – evtl. auch inkl. der
Unterhaltungskosten für die Jugendarbeit – könnten aber auch weiterhin von den
Mitgliedsgemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Um
hier eine möglichst einheitliche Lösung für die gesamte neue Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) zu erreichen, müsste zunächst entschieden werden, wer
zukünftig die Jugendarbeit im Auftrage des Landkreises übernimmt – Samtgemeinde
oder Gliedgemeinden. Gesetzlich zuständig für die offene Jugendarbeit ist der
Landkreis Lüchow-Dannenberg. Aus diesem Grunde wäre es sinnvoll, wenn zunächst
von der Samtgemeinde eine Grundsatzentscheidung getroffen und danach ggf. mit
den Gliedgemeinden über eine Beteilung an der von der Samtgemeinde aufzubringenden
Gegenfinanzierung vereinbart wird.
Bisher
gibt es von Seiten der Städte Wustrow (W.) und Lüchow (W.) noch keine konkreten
Aussagen, wie sie sich zukünftig die Jugendarbeit in ihren beiden Gemeinden
vorstellen können bzw. ob sie sich auch weiterhin an den Ausgaben beteiligen.
Da der Landkreis anstrebt, den neuen Vertrag bis zum 30.06.2007 mit den
Samtgemeinden abzuschließen, müssten diese Gespräche umgehend geführt und ggf.
auch erforderliche Ratsbeschlüsse in der nächsten Zeit herbeigeführt werden.
Es ergeben sich
jährliche Mindereinnahmen für die Förderung der offenen Jugendarbeit durch die
Reduzierung auf 25,-- € pro jungem Menschen von ca. 2.800, -- € für die gesamte
Samtgemeinde.
Der gesamte Zuschuss
für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) könnte in diesem Jahr bei maximal
127.000,-- € liegen. Wegen der geringeren Gegenfinanzierung in den letzten
Jahren im Raum Clenze wird der Zuschuss wohl etwas niedriger ausfallen.
Der Samtgemeinderat
beschließt, die Aufgabenerledigung vom Landkreis für den Bereich der offenen
Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übernehmen und mit dem
Landkreis die vorliegende Vereinbarung abzuschließen.
Mit den
Mitgliedsgemeinden Lüchow (W.) und Wustrow (W.) ist aber vor Abschluss der
Vereinbarung noch abzuklären, ob sie sich auch weiterhin an den Kosten für die
offene Jugendarbeit beteiligen bzw. ob sie die derzeitigen Jugendzentren der
Samtgemeinde für die Jugendarbeit zur Verfügung stellen.