Betreff
Zukünftige offene Jugendarbeit in den Jugendzentren im Landkreis Lüchow-Dannenberg auf Grund der Kündigung der Vereinbarung durch den Landkreis
Vorlage
066/1
Aktenzeichen
511310ST:Jugendzentrum Vertrag
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Vereinbarung über die regionale Förderung von offener Jugendarbeit in den Jugendzentren zum 31.12.2006 gekündigt. Ziel vom Landkreis ist es, auch im Bereich der offenen Jugendarbeit bei der Bezuschussung eine Einsparung – damals waren ca. 15 % angestrebt – zu erzielen.

 

Im Hinblick auf die im letzten Jahr laufende Vorbereitung auf die Strukturreform wurde mit dem Landkreis die Aussetzung der Kündigung um ein Jahr bis zum 31.12.2007 zu den bisherigen Konditionen vereinbart. Es ist aber erforderlich, zum 1.01.2008 eine neue Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen.

 

Im vergangenen Jahr wurden durch eine eingesetzte Arbeitsgruppe verschiedene Vorschläge für eine mögliche zukünftige Förderung der offenen Jugendarbeit im Landkreis ausgearbeitet. Bei der Sichtung dieser Konzepte und Haushalte ist die Arbeitsgruppe zu der Einschätzung gekommen, dass eine 15 %-ige Einsparung unter fachlichen Gesichtspunkten kaum zu erreichen ist und zu erheblicher Verschlechterung der Angebotslage führen würde. Da der Landkreiszuschuss laut Zielvereinbarung gesenkt werden soll, würde das bedeuten, dass entweder der kommunale Träger (Samtgemeinden oder Gemeinden) mehr aufbringt oder die Kosten durch Einsparungen gesenkt werden müssen. Ein Lösungsansatz kann darin liegen, die Arbeit der Hauptamtlichen stärker auf die Förderung und Begleitung Ehrenamtlicher zu verlagern. Durch die Ehrenamtlichen könnten dann zusätzliche Angebote im Jugendzentrum angeboten werden.

 

In dem nunmehr vorliegenden Vereinbarungsentwurf des Landkreises wird weiterhin am so genannten „dezentrales Modell“ festgehalten, welches wie folgt aussieht:

 

·          Kommunen (Samtgemeinden oder Gemeinden) betreiben weiter die Jugendzentren / Jugendräume im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

 

·          Landkreis gibt einen Zuschuss pro jungem Menschen im Alter von 8 bis unter 25 Jahren (nur Hauptwohnsitze), die in den Samtgemeinden wohnen (bisher 25,56 € pro jungem Menschen im Alter zwischen 9 bis einschl. 25 Jahre – zukünftig wahrscheinlich 25,-- € pro jungem Menschen).

 

·          Der Zuschuss des Landkreises ist an eine Eigenquote bei der Samtgemeinde von mindestens 50 % der Kreiszuweisung gekoppelt.

 

Der Landkreis möchte diesen Vertrag nur mit den Samtgemeinden im Landkreis – wie auch der letzte Vertrag aus dem Jahre 1999 – abschließen.

 

Durch den Zusammenschluss der Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gibt es aber eine unterschiedliche Zuständigkeit bei der Jugendarbeit. In der ehemaligen Samtgemeinde Clenze wurde die offene Jugendarbeit durch die Samtgemeinde in 5 Jugendtreffs (z. Zt. noch 3 aktive Jugendtreffs) durchgeführt. Die Kosten für den laufenden Betrieb der Jugendtreffs wurden von der Samtgemeinde Clenze aufgebracht. In der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow wurde die Jugendarbeit von den Städten Lüchow (W.) und Wustrow (W.) in ihren beiden Jugendzentren für die gesamte Samtgemeinde sichergestellt. Die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen wurden jeweils alleine von den beiden Städten getragen. Ein Zuschuss von der Samtgemeinde Lüchow als Ausgleich für die geleistete Jugendarbeit in den anderen Gliedgemeinden gab es direkt nicht. Lediglich die vom Landkreis für die gesamte Samtgemeinde Lüchow gewährten Zuschüsse wurden auf diese beiden Einrichtungen verteilt.

 

Von Seiten des Landkreises wurde der Wunsch geäußert, dass das pädagogische Personal in allen Jugendeinrichtungen zukünftig von den Samtgemeinden beschäftigt wird (wie z. B. bereits in der Samtgemeinde Elbtalaue), um bei Krankheit oder Urlaub ggf. eine Vertretung durch den Personalpool sicherzustellen. Die Gebäude und Räume – evtl. auch inkl. der Unterhaltungskosten für die Jugendarbeit – könnten aber auch weiterhin von den Mitgliedsgemeinden zur Verfügung gestellt werden.

 

Um hier eine möglichst einheitliche Lösung für die gesamte neue Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erreichen, müsste zunächst entschieden werden, wer zukünftig die Jugendarbeit im Auftrage des Landkreises übernimmt – Samtgemeinde oder Gliedgemeinden. Gesetzlich zuständig für die offene Jugendarbeit ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg. Aus diesem Grunde wäre es sinnvoll, wenn zunächst von der Samtgemeinde eine Grundsatzentscheidung getroffen und danach ggf. mit den Gliedgemeinden über eine Beteilung an der von der Samtgemeinde aufzubringenden Gegenfinanzierung vereinbart wird.

 

Bisher gibt es von Seiten der Städte Wustrow (W.) und Lüchow (W.) noch keine konkreten Aussagen, wie sie sich zukünftig die Jugendarbeit in ihren beiden Gemeinden vorstellen können bzw. ob sie sich auch weiterhin an den Ausgaben beteiligen. Da der Landkreis anstrebt, den neuen Vertrag bis zum 30.06.2007 mit den Samtgemeinden abzuschließen, müssten diese Gespräche umgehend geführt und ggf. auch erforderliche Ratsbeschlüsse in der nächsten Zeit herbeigeführt werden.

 


Es ergeben sich jährliche Mindereinnahmen für die Förderung der offenen Jugendarbeit durch die Reduzierung auf 25,-- € pro jungem Menschen von ca. 2.800, -- € für die gesamte Samtgemeinde.

 

Der gesamte Zuschuss für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) könnte in diesem Jahr bei maximal 127.000,-- € liegen. Wegen der geringeren Gegenfinanzierung in den letzten Jahren im Raum Clenze wird der Zuschuss wohl etwas niedriger ausfallen.

 


Der Samtgemeinderat beschließt, die Aufgabenerledigung vom Landkreis für den Bereich der offenen Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übernehmen und mit dem Landkreis die vorliegende Vereinbarung abzuschließen.

 

Mit den Mitgliedsgemeinden Lüchow (W.) und Wustrow (W.) ist aber vor Abschluss der Vereinbarung noch abzuklären, ob sie sich auch weiterhin an den Kosten für die offene Jugendarbeit beteiligen bzw. ob sie die derzeitigen Jugendzentren der Samtgemeinde für die Jugendarbeit zur Verfügung stellen.