Betreff
Verwendung des Hortgebäudes für die Astrid-Lindgren-Südkreisschule
Vorlage
046/2018 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 beschlossen, dass die Kapazität der Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze vorübergehend erhöht werden soll. Aus diesem Grund wurde beschlossen, das angedachte und bereits durch bereitgestellte Haushaltsmittel finanzierte Hortgebäude zu errichten.

 

Dabei wurde grundsätzlich von vier Jahren als Nutzungszeit durch die Schule wegen voraussichtlich rückläufiger Schülerzahlen ausgegangen. Anschließend sollte das Gebäude für die Nutzung als Hort zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Landkreis hat nun angefragt, ob und ab wann das Hortgebäude tatsächlich als Hort genutzt werden kann, da die Situation im gegenwärtigen Hort nur vorübergehend genehmigungsfähig war (Container).

 

Entgegen der ursprünglichen Prognose steigen die Schülerzahlen niedersachsen- bzw. bundesweit tatsächlich an. Anhand der aktuellen Einschulungszahlen und der Prognosen für die nächsten Jahre ist zu erwarten, dass die Schülerzahlen der Astrid-Lindgren-Südkreisschule weiterhin im Bereich von 180 bis 200 Schülerinnen und Schülern liegen werden und somit zumindest nicht weiter sinken. Aus diesem Grund wird das Hortgebäude noch weitaus länger als ursprünglich gedacht als 5. Lernlandschaft benötigt.

 

Bei Beginn der ursprünglichen Planung für den Neubau der Grundschule Clenze im Jahr 2013 wurde von 120 Schülerinnen und Schüler ausgegangen, für die drei Lernlandschaften benötigt werden. Der Grundriss für drei Lernlandschaften einschließlich Verwaltungstrakt war bereits erarbeitet, als beschlossen wurde, die Grundschulen in Bergen an der Dumme und Schnega zu schließen. Daraufhin wurde der Grundriss auf vier Lernlandschaften mit Schülerzahlen von 160 + 16 erweitert. Der gesamte Grundriss wurde noch einmal verändert, der Bereich für das Lehrerzimmer im Gegensatz zu den Lernlandschaften aber nicht vergrößert. Weiterhin hatte der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 beschlossen, die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 einzuführen. Die bis zum Abschluss der Planung gemachten Erfahrungen in diesem Bereich waren für eine Prognose der Auswirkungen insgesamt noch nicht ausreichend. Es entstand bis heute ein deutlich höherer Bedarf an zusätzlichen Betreuungskräften aufgrund sonderpädagogischer Bedarfe als bis April 2014 angenommen werden konnte.

 

             Ursprünglich war vorgesehen, dass Lehrmaterial flexibel in den Lernlandschaften unterzubringen. Aus diesem Grund wurde auf die Schaffung eines zusätzlichen Materialraums verzichtet. Im täglichen Ablauf ist dies allerdings nicht umsetzbar, sodass ein für die Lehrer vorgesehener Raum als Lagerraum genutzt wird.

 

             Die Zahl der Lehr- und Betreuungskräfte ist von 2013 (128 Schülerinnen und Schüler) bis 2018 (186 Schülerinnen und Schüler) von 13 auf 18 Lehrkräfte und von 3 auf 10 pädagogische Mitarbeiter/innen gestiegen. Der eigentlich als Konferenzraum angedachte Raum muss als alleiniges Lehrerzimmer genutzt werden; ist für die Lehrer- und Betreuerzahl aber nicht ausreichend.

 

             Statt einer Schulsozialarbeiterin verfügt die Grundschule in Clenze dankenswerterweise mittlerweile über zwei Schulsozialarbeiterinnen; das Beratungszimmer müssen sich nun zwei Schulsozialarbeiterinnen als Arbeitsplatz und Beratungszimmer teilen.

 

             Durch den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (inklusive Schule) halten sich im Gegensatz zu 2013 statt 3 Integrationshelfer 10 Integrationshelfer in den Lernlandschaften auf; die Lernlandschaften können daher kaum wie geplant mit 44 Schülerinnen und Schülern belegt werden.

 

Es ist festzustellen, dass die Grundschule in Clenze selbst bei fallenden Schülerzahlen das Hortgebäude für Beratung, Gruppenarbeit, Lehrerzimmer und Schulsozialarbeit benötigen wird. Die Problematik der Raumsituation der Grundschule in Clenze wurde auch mit Stefan Niemann, SICHT.weise, diskutiert. Auch aus seiner Sicht kann die Grundschule in Clenze nicht auf das Gebäude verzichten.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Hortgebäude dauerhaft der Astrid-Lindgren-Südkreisschule zu Schulzwecken zur Verfügung zu stellen. Dies ist auch bereits mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg besprochen worden. Ein für Clenze dringend benötigter Hort sollte daher an anderer Stelle errichtet werden.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Ausschuss für Schule, Jugend und Soziales beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Hortgebäude (jetzige 5. Lernlandschaft) wird der Astrid-Lindgren-Südkreisschule zu Schulzwecken dauerhaft zur Verfügung gestellt.