Betreff
Schließung der Spielkreise in Kiefen und Liepe
Vorlage
052/2018 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2016 beschlossen, beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Umwandlung der Spielkreise (Kiefen, Liepe, Schweskau) in Kindertagesstätten zu beantragen. Dies sollte zum Kita-Jahr 2017/2018 der Fall sein.

 

Der Spielkreis in Schweskau ist zum Kita-Jahr 2017/2018 in eine Kindertagesstätte umgewandelt worden (Träger: DRK Lüchow-Dannenberg), für die Standorte in Kiefen und Liepe konnten in einem Ausschreibungsverfahren keine Träger gefunden werden.

Der Landkreis hat aufgrund von festgestellten Kita-Bedarfen jetzt eine erneute Entscheidung über die Spielkreise gefordert. Mit E-Mail vom 1. Oktober 2018 schlägt der Landkreis vor, die Spielkreise in Kiefen und Liepe (sowie Breselenz in der Samtgemeinde Elbtalaue) zum 1. August 2019 aufzulösen bzw. bis die entsprechenden Alternativen realisiert worden sind.

 

Für den Standort Kiefen wurde jetzt kürzlich ein Ausschreibungsverfahren aufgehoben und für den Planbereich Clenze neu formuliert (wird unter Mitteilungen erläutert).

Des Weiteren wird über die Ausschreibung für die Einrichtung und den Betrieb einer Elementargruppe mit 25 Plätzen für den Planbereich Lüchow momentan entschieden. Hier ist ein Anbau an die Kita „Brunsilien“ vorgesehen.

Diese Ausschreibungen der Kita-Bedarfe sind verwaltungsintern zwischen Landkreis und Samtgemeinde kommuniziert worden. Somit wären die Betreuungsbedarfe der Eltern innerhalb der Planbereiche Clenze und Lüchow (möglicherweise nicht am Standort in Kiefen und nicht in Liepe) zu decken.

 

Anlässlich der aktuellen und geänderten Rechtsprechung (Beitragsfreiheit und Sprachförderung) sind Landkreis und Samtgemeinde gezwungen, zu reagieren. Die Spielkreise dürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht länger als 5 Stunden öffnen, die vom Land beschlossene Beitragsfreiheit gilt jedoch für 8 Stunden. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass die Bedarfe der Eltern sich über kurz oder lang in diese Richtung ändern werden.

Weiterhin hat das Land mit der gesetzlichen Änderung des KiTaG im Sommer die Sprachförderung von den Grundschulen in die Kitas verlagert. Diese Sprachförderung erfordert Aus- und Weiterbildung sowie Wissen, welches in Spielkreisen entweder nicht vorhanden oder nur unter erhöhten Anforderungen erworben werden kann. 

Derzeit werden in den Spielkreisen 10 bzw. 11 Kinder betreut (jeweils 20 Betreuungsplätze vorhanden), sodass die Hälfte der Betreuungsplätze nicht genutzt werden. Neuanmeldungen für die beiden Einrichtungen liegen nur vereinzelt vor, eingeschult werden 2 bzw. 4 Kinder.

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hatte in seinem Beschluss aus dem Jahr 2016 dem Landkreis mitgeteilt, dass in einem Ausschreibungsverfahren die Übernahme des vorhandenen Personals verankert werden soll. Das hat am Standort Schweskau auch so stattgefunden und sollte bei Auflösung der Spielkreise in Kiefen und Liepe ebenfalls gefordert werden.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein für 2019

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Es wird zu Verschiebungen innerhalb des Produktes 36.5.1 Kindertagesstätten kommen! Die Zuweisungen im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung zur Beteiligung am Betrieb der Kindertagesstätten werden sich erhöhen und die Personal- und Sachkosten zum Betrieb von Spielkreisen werden eingespart.  


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Spielkreise in Kiefen und Liepe werden zum Kita-Jahr 2019/2020 (1. August 2019) aufgelöst. Der Landkreis wird aufgefordert, in einem Ausschreibungsverfahren die Übernahme des vorhandenen Personals zu verankern. Die entsprechende Jugendhilfevereinbarung ist damit gegenstandslos. Sollten die An- und Neubauten an den vorgesehenen Standorten nicht zum 1. August 2019 fertiggestellt sein, werden die Spielkreise bis zur Fertigstellung übergangsweise weiterbetrieben.