Betreff
Einrichtung und Betrieb einer Elementargruppe mit 25 Plätzen
Vorlage
054/2018 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist nach Feststellung des Kita-Bedarfes durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22. Februar 2018 mit der Ausschreibung der Einrichtung und des Betriebes von zwei Elementargruppen für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren für den Planbereich Lüchow beauftragt worden. Die Ausschreibung wurde am 22. Februar 2018 europaweit veröffentlicht. Es lagen zwei Trägerangebote vor.

Die DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbH hatte hierfür einen Anbau zwecks Erweiterung der DRK-Kita/-Krippe „Brunsilien“ um eine oder um zwei Gruppen angeboten.

 

Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e. V. hatte hierfür einen Anbau zwecks Erweiterung der Waldorf-Kita Lüchow, Seerauer Straße, um eine Gruppe angeboten sowie eine vorübergehende Containerlösung zur Sicherstellung der Betreuungsangebote.

 

Nach Beschluss des Kreisausschusses ist eine Übergangslösung für eine Elementargruppe in der ehemaligen Grundschule Plate eingerichtet worden. Parallel laufen die Baumaßnahmen an der Waldorf-Kita in Lüchow (Wendland).

 

Um alle Kita-Bedarfe im Planbereich Lüchow sicherzustellen, ist nun über das weitere Angebot der DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbH für eine zweite Elementargruppe zu entscheiden und sodann das Ausschreibungsverfahren abzuschließen.

 

Inhalt des Angebotes:

 

Am Kita-Standort „Brunsilien“ besteht die Möglichkeit der Erweiterung um eine oder zwei Gruppen. Um den Anbau zu realisieren, ist der Erwerb eines neben der Kita liegenden Grundstückes erforderlich. Die Herstellungskosten des Anbaus für eine Gruppe belaufen sich inkl. Planungskosten auf ca. 385.000 €. Hinzu kommen Kosten für Innenausstattung und Außengelände in Höhe von ca. 20.000,00 €.

 

Eine Betriebsaufnahme soll zum 1. August 2019 realisiert werden. Die Ein-Gruppen-Lösung brächte hinsichtlich des Wechsels von Krippenkindern in den Elementarbereich eine deutliche Entspannung. Es ist davon auszugehen, dass dadurch der Wechsel in eine andere Einrichtung für einen großen Teil der Kinder vermieden werden kann. Das vorgelegte pädagogische Konzept basiert auf der Erweiterung um eine Gruppe. Entsprechend der politischen Gremienzustimmung stellt die Stadt Lüchow (Wendland) vorbehaltlich der Bedarfsfeststellung dem DRK-Kreisverband die zu erstellende Immobilie zur Verfügung. Die Finanzierung soll über eine Kreditaufnahme der Stadt Lüchow (Wendland) erfolgen. Die Rückzahlung des Kredites erfolgt über eine Miete, die der Betreiber im Rahmen der Betriebskosten abrechnet. Der Jugendhilfeausschuss hat diese Umsetzung so empfohlen, der Kreisausschuss wird hierüber in seiner Sitzung am 15. Oktober 2018 entscheiden. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) muss hierüber ebenfalls gemäß gültiger Jugendhilfevereinbarung entscheiden. Die Herstellungskosten des Anbaus für eine Gruppe belaufen sich inkl. Planungskosten auf ca. 385.000,00 €. Hinzu kommen Kosten für Innenausstattung und Außengelände in Höhe von ca. 20.000,00 €. Ausgehend von dem Betrieb einer Ganztagsgruppe ist ein jährliches Betriebskostendefizit in Höhe von ca. 150.000,00 zu kalkulieren. Die Höhe der Betriebskosten ist insbesondere von dem Personal abhängig, da die Personalkosten den größten Ausgabeposten darstellen sowie von der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beteiligt sich mit max. 25 % am Betriebskostendefizit bzw. gemäß Jugendhilfevereinbarung mit einem Pauschalbetrag pro Gruppe in Höhe von derzeit ca. 15.780,00 €/Jahr.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr 2019:

8.000

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

16.000

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  er erkennt den Bedarf einer weiteren Elementargruppe in Lüchow (Wendland) an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-)Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg bereit und

 

b)                 das Defizit der Elementargruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß gültiger Jugendhilfevereinbarung der entsprechende Kostenanteil (max. 25%) durch die Samtgemeinde übernommen.