Betreff
Brandschutzbedarfsplan - Definition eines Schutzziels
Vorlage
055/2018 SG
Aktenzeichen
371200SG:Feuerwehrbedarfsplan
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat im August dieses Jahres die Firma BBS Gefahrenabwehrplanung aus Hamburg mit der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans für die Feuerwehren der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beauftragt.

 

Inzwischen haben erste Vor-Ort-Termine mit der Firma BBS stattgefunden, in denen die Sachverständigen sich den Ortsbrandmeistern und den Fraktionen sowie der Verwaltung vorgestellt haben.

Außerdem wurde besprochen, welche Informationen von den Feuerwehren und der Verwaltung benötigt werden. Derzeit wird das Informationsmaterial zusammengetragen.

 

Darüber hinaus ist ein Schutzziel zu definieren. Das Schutzziel legt fest, wie leistungsstark die Feuerwehren aufgestellt werden sollen. Die Festlegung der Schutzziele ist zum Teil eine politische Willensbildung. Die Firma BBS hat erklärt, dass das individuelle Schutzziel für die Entwicklung des Bedarfsplans von Bedeutung ist und zu einem frühen Zeitpunkt definiert werden sollte.

 

Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird anhand der folgenden Qualitätskriterien festgemacht:

 

·         Hilfsfrist (Zeit zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen am Einsatzort)

 

·         Funktionsstärke (Anzahl der Feuerwehrkräfte am Einsatzort)

 

·         Erreichungsgrad (Wert, in wie vielen Fällen die Hilfsfrist und die Funktionsstärke eingehalten wurden)

 

Für die genannten Kriterien gibt es unterschiedliche Empfehlungen, beispielsweise von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), dem Niedersächsischen Innenministerium oder der Firma BBS.

 

Die Empfehlungen ähneln sich im Wesentlichen.

Näheres ist der anliegenden Zusammenstellung zu entnehmen.

 

Das Schutzziel richtet sich grundsätzlich nach regelmäßig vorkommenden Schadensereignissen und ist nicht für die Bewältigung von Großschadenslagen oder sonstigen außergewöhnlichen Einsätzen ausgerichtet.

 

Grundlage für die Festlegung eines Schutzziels ist der sogenannte „kritische Wohnungsbrand“, der einen Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen darstellt.

Aufgrund der potenziellen Gefährdung für Menschenleben handelt es sich hierbei - im Gegensatz z. B. zu einem Mülleimerbrand - um einen zeitkritischen Einsatz.

 

Bei der Festlegung ist zu bedenken, dass hohe Ziele weitere Investitionen nach sich ziehen, andererseits niederschwellige Ziele die Möglichkeit zur Rettung von Menschenleben einschränken können.

 

Für den Bereich der technischen Hilfeleistung und sonstigen Einsätze sind keine Schutzziele abzubilden, da die für den Brandschutz geforderten Qualitätskriterien auch für diese Bereiche Anwendung finden.

 

Zur Hilfsfrist/Eintreffzeit:

 

Die Hilfsfrist lässt sich aus einer Studie zur Entwicklung des Kohlenstoffmonoxidgehalts bei einem Wohnungsbrand ableiten. Demnach können folgende kritische Zeitgrenzen festgelegt werden:

 

·         Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten

 

·         Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten

 

·         Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash Over (Durchzündung an der Brandstelle): ca. 18 bis 20 Minuten

 

Daraus ergibt sich, dass die Feuerwehr grundsätzlich innerhalb von 13 Minuten nach Brandausbruch die Einsatzstelle erreicht haben sollte.

 

In der Empfehlung des Innenministeriums wird davon ausgegangen, dass bei dem „kritischen Wohnungsbrand“ von der Brandentdeckung bis zur Notrufabfrage bei der Einsatzleitstelle ca. 3,5 Minuten vergehen. Die Dispositionszeit der Leitstelle wird mit 1,5 Minuten angenommen.

Somit verbleiben für die Feuerwehr nach der Alarmierung noch 8 Minuten bis zum Eintreffen am Einsatzort.

Zur Vermeidung eines Flash Overs verbleiben 13 Minuten.

 

Zur Funktionsstärke:

 

Um eine Menschenrettung und eine effektive Brandbekämpfung durchführen zu können, ist eine Mindestanzahl an Feuerwehrkräften an der Einsatzstelle erforderlich. Nach der Empfehlung müssen in der ersten Eintreffzeit mindestens neun Einsatzkräfte („Funktionen“) an der Einsatzstelle sein. Für die effektive Brandbekämpfung werden mindestens weitere sieben Funktionen in einer zweiten Eintreffzeit benötigt.

 

Die Einsatzkräfte werden in diesem Zusammenhang als Funktionen definiert, da nicht nur die Zahl der am Einsatz teilnehmenden Personen maßgebend ist, sondern insbesondere auch deren Qualifikation und Einsatzfähigkeit (Maschinist, Atemschutzträger etc.).

 

Zum Erreichungsgrad:

 

Der Erreichungsgrad beschreibt den Anteil der Fälle, in denen die Hilfsfrist als auch die Funktionsstärke eingehalten wurden.

Im Gegensatz zu den vorgenannten Faktoren ist der Erreichungsgrad nicht medizinisch oder einsatztaktisch begründet, sondern muss politisch festgelegt werden.

Er beschreibt das Maß an Sicherheit, dass durch die Feuerwehren sichergestellt werden soll.

 

Der Erreichungsgrad sollte für zeitkritische Einsätze innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslagen einen Wert von 80 % auf keinen Fall unterschreiten, da sonst nicht mehr von einer leistungsfähigen und einsatzbereiten Feuerwehr ausgegangen werden kann. Das Innenministerium und die AGBF empfehlen einen Erreichungsgrad von 90 %.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Je höher das Schutzziel desto mehr Investitionen können erforderlich sein.


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt im Zuge der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans für die Feuerwehren der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) folgendes Schutzziel:

 

„Für zeitkritische Einsätze innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslagen sollen

 

·         mindestens __ Funktionen in __ Minuten nach Alarmierung und weitere

 

·         mindestens __ Funktionen in __ Minuten nach Alarmierung am Einsatzort eintreffen.

 

Das Schutzziel soll in mindestens ___ % der Fälle erreicht werden.“