Betreff
Antragstellung an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf Übertragung des Grundstückes der Grundschule Plate nebst Anbauten an die Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
079/2018 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 20. August 2018 beschlossen, dass der Antrag der UWG-Fraktion auf Antragstellung an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf Übertragung des Grundstückes der Grundschule Plate nebst Anbauten an die Stadt Lüchow (Wendland) behandelt werden soll.

 

Die Stadt soll demnach bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den Antrag stellen, das Grundstück der Grundschule Plate nebst Anbauten zu übertragen.

Die Liegenschaft soll dann möglichst Einrichtungen, Organisationen und/oder Institutionen von allgemeinem, gemeinnützigem oder gesellschaftlichem Interesse zur Verfügung gestellt werden. Eine Weitergabe des Grundstückes und Gebäudes soll dabei nicht ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung soll dem Rat obliegen.

 

Die Grundschule Plate wurde nach der Gebietsreform 1972 aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeiten von der Stadt an die Samtgemeinde übertragen. Eine Entschädigung erfolgte nicht. Anders als bei anderen Schulen wurde kein Rückübertragungsrecht des Grundstückes und der Gebäude in den Übertragungsvertrag zwischen Stadt und Samtgemeinde aufgenommen. Aus diesem Grund hat die Stadt keinen Anspruch auf (kostenlose) Rückübertragung des Grundstückes.

Seitens der Samtgemeinde ist die ehemalige Grundschule derzeit teilweise an den Waldorf-Kindergarten Lüchow vermietet. Dieser betreibt dort bis zur Fertigstellung einer Erweiterung eine Gruppe.

 

Die reinen Gebäudekosten lagen bis zur Schließung der Grundschule bei bis zu 23.500,00 €. Hinzu kamen noch die Abschreibungen, die zuletzt bei etwa 2.100,00 € lagen.

Baulich weist das Gebäude einige Mängel auf, der Sanierungsumfang lässt sich allerdings abschließend erst beurteilen, wenn die Nutzung feststeht. Mittelfristig ist das Dach zu erneuern und eine Dämmung der Fassade ist aus ökologischer Sicht vorzunehmen. Bedarfe bestehen weiterhin beim Keller und den Toiletten.

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr:

bis zu 25.000

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

bis zu 25.000

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die kostenlose Rückübertragung des ehemaligen Schulgrundstückes Plate bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu beantragen.