Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 20. August 2018 beschlossen, dass der Antrag der UWG-Fraktion auf Antragstellung an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf Übertragung des Grundstückes der Grundschule Plate nebst Anbauten an die Stadt Lüchow (Wendland) behandelt werden soll.
Die Stadt soll demnach bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den Antrag stellen, das Grundstück der Grundschule Plate nebst Anbauten zu übertragen.
Die Liegenschaft soll dann möglichst Einrichtungen, Organisationen und/oder Institutionen von allgemeinem, gemeinnützigem oder gesellschaftlichem Interesse zur Verfügung gestellt werden. Eine Weitergabe des Grundstückes und Gebäudes soll dabei nicht ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung soll dem Rat obliegen.
Die Grundschule Plate wurde nach der Gebietsreform 1972 aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeiten von der Stadt an die Samtgemeinde übertragen. Eine Entschädigung erfolgte nicht. Anders als bei anderen Schulen wurde kein Rückübertragungsrecht des Grundstückes und der Gebäude in den Übertragungsvertrag zwischen Stadt und Samtgemeinde aufgenommen. Aus diesem Grund hat die Stadt keinen Anspruch auf (kostenlose) Rückübertragung des Grundstückes.
Seitens der Samtgemeinde ist die ehemalige Grundschule derzeit teilweise an den Waldorf-Kindergarten Lüchow vermietet. Dieser betreibt dort bis zur Fertigstellung einer Erweiterung eine Gruppe.
Die reinen Gebäudekosten lagen bis zur Schließung der Grundschule bei bis zu 23.500,00 €. Hinzu kamen noch die Abschreibungen, die zuletzt bei etwa 2.100,00 € lagen.
Baulich weist das Gebäude einige Mängel auf, der Sanierungsumfang lässt sich allerdings abschließend erst beurteilen, wenn die Nutzung feststeht. Mittelfristig ist das Dach zu erneuern und eine Dämmung der Fassade ist aus ökologischer Sicht vorzunehmen. Bedarfe bestehen weiterhin beim Keller und den Toiletten.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
bis zu 25.000 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
bis zu 25.000 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die kostenlose Rückübertragung des ehemaligen Schulgrundstückes Plate bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu beantragen.