Betreff
Genehmigung einer Umwidmung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2018; hier: Anschaffung von interaktiven Flatsreens (Active Panels)
Vorlage
057/2018 SG
Aktenzeichen
400400SG:0001
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Schreiben vom 4. Juni 2018 teilt die Schulleitung der Astrid-Lindgren-Südkreisschule mit, dass sich in der Praxis gezeigt habe, dass die Nutzung von Beamer und Laptop keine optimale Lösung sei. Aus diesem Grunde habe sich die Schule mit dem Medienberater Herrn Vogel in Verbindung gesetzt und um Beratung gebeten.

Diese erfolgte im April 2018 mit dem Ergebnis, dass interaktive Flatscreens in vielerlei Hinsicht eine bessere Lösung als Beamer und PCs seien.

Für den Haushalt 2018 hat die Astrid-Lindgren-Südkreisschule die Anschaffung von fünf Beamern und Laptops für Haushaltsmittel in Höhe von 9.000,00 € (Beamer 7.000,00 € investiv/Laptops 2.000,00 € im Ergebnishaushalt) beantragt.

Diese Haushaltsmittel sollen nun für die Anschaffung von interaktiven Flatscreens verwendet werden.

Die Anschaffungskosten für ein 75-Zoll-Flatscreens belaufen sich auf ca. 5.000,00 € bis 6.000,00 €.


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein, Umwidmung von Haushaltsmitteln (INV18.045)

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Es werden für die Wartung der Flatscreens Folgekosten im Ergebnishaushalt anfallen.

In den Folgejahren sind die verbleibenden Lernlandschaften ebenfalls mit Flatsreens auszustatten.

Ob und wann mit einer Förderung aus dem Digitalpaket der Bundesregierung zu rechnen ist, steht bisher nicht fest, da dieses noch nicht endgültig beschlossen ist. 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer Umwidmung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 7.000,00 € für die Anschaffung eines Flatscreens an der Astrid-Lindgren-Südkreisschule in Clenze zuzustimmen.