Betreff
Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Büchereien in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
068/1
Aktenzeichen
102004SG:3-1 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Aufgrund der Zusammenführung der Samtgemeinde Clenze und der Samtgemeinde Lüchow zur Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist der Erlass einer neuen Satzung erforderlich.

Außerdem sind die Gebühren zum Teil angehoben worden, da den Lesern durch den Zusammenschluss der Büchereien ein vergrößertes Angebot vorliegt.


Durch die Umstellung der Außenstelle in Clenze auf das Allegro-System werden für die Software und Computer keine Kosten entstehen. Da es sich dann um eine Bücherei handelt, wird die Außenstelle Clenze kostenlos vom Büchereiverband auf gleichen Stand gebracht und ausgestatttet. Durch die Erfassung der Medien in der Außenstelle in Clenze für das Allegro-System würde vorübergehend erhöhter personeller Bedarf enstehen.

Durch die Erhöhung der Ausleihgebühren wird eine Einnahmeerhöhung erzielt.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die als Anlage vorliegende Büchereisatzung.