Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe für die Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragen durch die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüchow-Dannenberg
Vorlage
063/2018 SG
Aktenzeichen
114200SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Dezember 2017 abgeschlossen. Es wurde vereinbart, dass der Landkreis nach Beendigung der Abordnung seiner Gleichstellungsbeauftragten im Umfang von 10 Stunden/Woche am 15. September 2018 die maßgeblichen Kosten der Samtgemeinde in Rechnung stellt und hierauf einen Abschlag in Höhe von 5.000,00 € zum 1. Juli 2018 gezahlt wird. Dieser Abschlag konnte aus verfügbaren Mitteln des Produktes 11.1.3 (Gleichstellungsbeauftragte) gezahlt werden.

 

Nunmehr liegt die Abrechnung des Landkreises vom 27. September 2018 vor und weist insgesamt einen Betrag in Höhe von 12.850,93 € aus. Da die Vereinbarung nach Entscheidung über die Haushaltssatzung 2018 zutreffend war, konnten die für die Erstattung erforderlichen Mittel im 2018 Haushalt nicht mehr geplant werden. Sie müssen daher jetzt im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 12.058,93 € durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) freigegeben werden.

 

Aufgrund des Eintritts der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in den Mutterschutz Ende 2017 sind in 2018 keine Entgelte angefallen bzw. sind von der Krankenkasse erstattet worden, sodass diese Mittel eingespart wurden. Es wurden für die Gleichstellungsbeauftragte 2018 im Haushalt 31.000 € berücksichtigt. Davon werden noch rund 5.000,00 € benötigt, weil die Elternzeit Ende November 2018 endet. Die nicht benötigten Mittel in Höhe von 26.000,00 € können daher für die Erstattung an den Landkreis verwendet werden.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

12.850,93

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

x

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

11.1.3

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

100301/111301

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Erstattung der Aufwendungen des Landkreises Lüchow- Dannenberg, die im Rahmen der Abordnung der Gleichstellungsbeauftragten in 2018 entstanden sind, wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.850,93 € freigeben.