Mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Dezember 2017 abgeschlossen. Es wurde vereinbart, dass der Landkreis nach Beendigung der Abordnung seiner Gleichstellungsbeauftragten im Umfang von 10 Stunden/Woche am 15. September 2018 die maßgeblichen Kosten der Samtgemeinde in Rechnung stellt und hierauf einen Abschlag in Höhe von 5.000,00 € zum 1. Juli 2018 gezahlt wird. Dieser Abschlag konnte aus verfügbaren Mitteln des Produktes 11.1.3 (Gleichstellungsbeauftragte) gezahlt werden.
Nunmehr liegt die Abrechnung des Landkreises vom 27. September 2018 vor und weist insgesamt einen Betrag in Höhe von 12.850,93 € aus. Da die Vereinbarung nach Entscheidung über die Haushaltssatzung 2018 zutreffend war, konnten die für die Erstattung erforderlichen Mittel im 2018 Haushalt nicht mehr geplant werden. Sie müssen daher jetzt im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 12.058,93 € durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) freigegeben werden.
Aufgrund des Eintritts der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in den Mutterschutz Ende 2017 sind in 2018 keine Entgelte angefallen bzw. sind von der Krankenkasse erstattet worden, sodass diese Mittel eingespart wurden. Es wurden für die Gleichstellungsbeauftragte 2018 im Haushalt 31.000 € berücksichtigt. Davon werden noch rund 5.000,00 € benötigt, weil die Elternzeit Ende November 2018 endet. Die nicht benötigten Mittel in Höhe von 26.000,00 € können daher für die Erstattung an den Landkreis verwendet werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/- |
12.850,93 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
11.1.3 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
100301/111301 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Erstattung der Aufwendungen des Landkreises Lüchow- Dannenberg, die im Rahmen der Abordnung der Gleichstellungsbeauftragten in 2018 entstanden sind, wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.850,93 € freigeben.