Betreff
Erwerb einer Teilfläche aus dem Flurstück 121/4, Flur 3, Gemarkung Tarmitz, für den Neubau einer Obdachlosenunterkunft
Vorlage
065/2018 SG
Aktenzeichen
232001SG:Obdachlosenunterkunft
Art
Sitzungsvorlage SG

Ende Juli 2018 kam es zu einem Brand in der Obdachlosenunterkunft Bösel. In diesem Zusammenhang wurden erhebliche Mängel festgestellt. Die Mängel führten beinahe zu einer Schließung der Unterkunft. Durch den kurzfristigen Einbau einer feuerhemmenden Wand konnte dies verhindert werden.

Seitens der Bauaufsicht wird ein Konzept über die zukünftige Nutzung des Gebäudes erwartet, da eine umfangreiche Sanierung weiterhin erforderlich ist und auch ein Umnutzungsantrag gestellt werden muss. Dieses Konzept muss noch in diesem Jahr vorgelegt werden.

Seitens der Verwaltung ist eine Sanierung geprüft worden. Da für die Sanierung auch eine Ersatzunterkunft bereitgestellt werden muss, werden die Kosten auf über 300.000,00 € geschätzt. Problematisch wäre hierbei weiterhin die Entfernung zur Stadt Lüchow (Wendland) und die Dauer der Nutzung der Obdachlosenunterkunft. Für einige ist die Obdachlosenunterkunft ein dauerhafter Wohnsitz geworden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Übernachtungsmöglichkeiten verkleinert werden. Es ist vorgesehen, eine Containerlösung zu erwerben. Es wurden verschiedene Preisanfragen gestellt; mit heutigem Tage liegen noch keine Angaben vor. Die Verwaltung geht allerdings von geringeren Kosten aus. Die bisherige Obdachlosenunterkunft könnte dann veräußert werden.

In Lüchow (Wendland) selbst sind keine geeigneten Grundstücke vorhanden. In Tarmitz besteht ein Mischgebiet, in dem die Unterkunft zulässig wäre. Die Entfernung zu Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten und Ämtern wäre auch deutlich geringer.

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine etwa 1.000 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 121/4, Flur 3, Gemarkung Tarmitz. Der Kaufpreis könnte 10,00 €/m² betragen. Der Kauf würde in 2019 erfolgen.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

15.000

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Folgekosten können derzeit nicht genau abgeschätzt werden. Dies kann erst nach Vorliegen der Preise geschehen. Insgesamt ist jedoch nur mit einer Erhöhung der Abschreibungen zu rechnen. 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Obdachlosenunterkunft soll von Bösel nach Tarmitz verlegt werden. Hierfür wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 121/4, Flur 3, Gemarkung Tarmitz, von der Stadt Lüchow (Wendland) erworben. Der Kaufpreis soll maximal 10,00 €/m² betragen. Der Grundstückskauf wird erst vollzogen, wenn der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) das Gesamtkonzept beschlossen hat.