Betreff
Bezuschussung des Ganzjahresbades in Lüchow (Wendland); hier: jährliche Steigerungsrate in Höhe von 2 %
Vorlage
066/2018 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Erstmals mit dem Haushaltsjahr 2017 wurde der Betrieb des Ganzjahresbades in Lüchow (Wendland) mit einer Summe in Höhe von 210.000,00 € bezuschusst. Diese Summe war das Ergebnis von Verhandlungen mit dem Ministerium für Inneres und Sport vom 16. September 2016. Im Zuge dieser Verhandlungen wurde die vorgenannte Summe als angemessen angesehen zzgl. einer jährlichen Steigerungsrate von 2 %. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2016 wurde dies durch das Ministerium bestätigt. In den sich anschließenden Haushaltsgesprächen der Samtgemeinde wurde nur die Summe von 210.000,00 € thematisiert, die jährliche Steigerungsrate wurde außer Acht gelassen. Daher besteht die Notwendigkeit, diese Steigerungsrate von 2 %

 

a)                  überplanmäßig für 2018 und

 

b)           grundsätzlich für die Jahre 2019 und Folgende zu beschließen.

 

Im Hinblick auf b) wird die jeweils finale Entscheidung mit der individuellen jährlichen Haushaltsentscheidung offiziell vollzogen.

 

Der Punkt b) hat somit in dieser Entscheidung einen deklaratorischen Charakter. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

214.200,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

210.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

42.4.1 / 4318000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

€ 1.500

SK 3142000/

KSt. 622006

KT 424101

 + € 3000,-    SK 4291000, KSt 623001,

KT 511101

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

ca. 4.500,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Da es sich um eine jährliche Steigerungsrate handelt, wurde exemplarisch mit 4.500,00 € gearbeitet. Diese Summe wird erst im Jahr 2023 tatsächlich erreicht.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Zuschuss für das Ganzjahresbad in Lüchow (Wendland)

a)                  für 2018 überplanmäßig um 2 % (bezogen auf die Summe von 210.000,00 €) zu erhöhen und

 

b)                  um eine jährliche Steigerungsrate in Höhe von 2 % für die Jahre 2019 und Folgende zu erhöhen (auf die Gesamtsumme des jeweiligen Vorjahres bezogen).

 

Die finale Beschlussfassung für die Jahre 2019 und Folgende erfolgt in den jeweiligen Haushaltsbeschlüssen.