Der derzeitige
Gemeindewahlleiter der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Walter Wobst wird zum
30.04.2007 in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Der Samtgemeindebürgermeister
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Hubert Schwedland konnte anlässlich der
Kommunalwahlen am 10. September 2006 das Amt des Gemeindewahlleiters nicht
bekleiden, da er zu diesem Zeitpunkt als Wahlbewerber aufgetreten ist.
Gemäß § 11 Absatz 4 des
Lüchow-Dannenberg-Gesetzes in Verbindung mit § 9 Niedersächsisches
Kommunalwahlgesetz ist der Samtgemeindebürgermeister auch Wahlleiter.
Nach § 9 Niedersächsische
Kommunalwahlordnung ist ein neuer Wahlleiter zu berufen, wenn der bisherige die
Vorraussetzungen der Berufung (z.B. Verlust der im Gesetz bezeichneten
Bediensteteneigenschaften) nicht mehr erfüllt. Da die Bediensteteneigenschaft
des derzeitigen berufenen Wahlleiters zum 30.04.2007 endet, endet auch die
Amtszeit mit der Abberufung.
Die Verwaltung schlägt daher
vor, den derzeitigen Gemeindewahlleiter Walter Wobst abzuberufen und den
Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland als Gemeindewahlleiter für die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu berufen.
Keine
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt den derzeitigen Gemeindewahlleiter Walter Wobst wegen dessen
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zum 30.04.2007 abzuberufen und den
Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland als Gemeindewahlleiter für die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu berufen.