Am 18. Oktober 2018
verstarb das Ratsmitglied Herr Manfred Oehlerking. Er bildete gemeinsam mit
Herrn Rudi Glesemann die AfD-Fraktion. Auf der Liste der AfD Niedersachsen gibt
es keine weitere Ersatzperson gemäß § 38 Absatz 3 NKWG. Somit bleibt dieser Sitz
im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die restliche Wahlperiode
unbesetzt.
Zur Auflösung einer
Fraktion ist gesetzlich folgendes geregelt:
Löst sich eine
Fraktion oder Gruppe auf, dann sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des §
71 Absatz 4 Satz 1 nicht mehr erfüllt, sodass die einzelnen Grundmandate
entfallen. Ihr Fortbestand ließe sich nicht rechtfertigen. Die Beendigung der
Mitgliedschaft wird allerdings erst durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 NKomVG
wirksam (siehe auch Rn 73). Einer Neubesetzung oder gar Neubildung des
jeweiligen Ausschusses nach Absatz 9 bedarf es nicht.
Folgende Gremien
sind durch diese Veränderung betroffen:
Wegfall der
Grundmandate der AfD-Fraktion im:
-
Samtgemeindeausschuss
-
Ausschuss
für Welterbe und regionale Entwicklung
-
Betriebsausschuss
des :Kommunal-Service Lüchow“
Änderung der
Sitzverteilung (hier: Antrag der Soli-Fraktion vom 30.10.2018) durch Auflösung
der AfD-Fraktion:
-
Schul-,
Jugend- und Sozialausschuss
-
Bau-
und Verkehrsausschuss
-
Brandschutzausschuss
Weiterhin kann ein fraktionsloses Mitglied im Rat (hier: Herr Rudi Glesemann) sich gemäß § 71 Absatz 4 NKomVG einen Fachausschuss als beratendes Mitglied frei wählen, ohne dass eine Neubesetzung des Ausschusses vorzunehmen ist.
hier: mündlicher Antrag am 1. November 2018 durch Herrn Glesemann, dass er als beratendes Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss mitwirken möchte.
Eine weitere Änderung ergibt sich durch die Auflösung der AfD-Fraktion in der Zusammensetzung der Verbandsversammlung des Wasser-Verbandes-Wendland (WVW). Die neue Berechnung ergibt einen weiteren Sitz für die Gruppe UWG/Grüne/BL. Hierzu liegt der Antrag der Gruppe per E-Mail mit Datum vom 1. November 2018 vor.
Über diese Veränderungen ist ein Feststellungsbeschluss nach § 71 Absatz 5 zu fassen.
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a)
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 75 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 4
und 5 NKomVG fest, dass die Mitgliedschaft als Grundmandat der AfD-Fraktion im
- Samtgemeindeausschuss,
- Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung
sowie
- Betriebsausschuss des „Kommunal-Service Lüchow“
durch Auflösung der Fraktion beendet ist.
b)
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 9 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG
fest, dass in folgenden Ausschüssen für die AfD-Fraktion durch Auflösung der
Fraktion ihre Mitgliedschaft endet und die Soli-Fraktion statt bisher als
Grundmandate nunmehr stimmberechtigtes Mitglied ist:
- Schul-, Jugend und Sozialausschuss
- Bau- und Verkehrsausschuss
- Brandschutzausschuss
Die weitere bisherige personelle Besetzung bleibt
unverändert.
c)
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG fest,
dass in der Verbandsversammlung des Wasser-Verbandes-Wendland (WVW) für die
AfD-Fraktion durch Auflösung der Fraktion ihre Mitgliedschaft endet und die
Gruppe UWG/Grüne/BL folgende weitere Person benennt:
________________________________
Die weitere bisherige personelle Besetzung bleibt
unverändert.