Betreff
Künftige Besetzung der Gremien des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) infolge der Auflösung der AfD-Fraktion
Vorlage
069/2018 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Am 18. Oktober 2018 verstarb das Ratsmitglied Herr Manfred Oehlerking. Er bildete gemeinsam mit Herrn Rudi Glesemann die AfD-Fraktion. Auf der Liste der AfD Niedersachsen gibt es keine weitere Ersatzperson gemäß § 38 Absatz 3 NKWG. Somit bleibt dieser Sitz im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die restliche Wahlperiode unbesetzt.

 

Zur Auflösung einer Fraktion ist gesetzlich folgendes geregelt:

 

Löst sich eine Fraktion oder Gruppe auf, dann sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 71 Absatz 4 Satz 1 nicht mehr erfüllt, sodass die einzelnen Grundmandate entfallen. Ihr Fortbestand ließe sich nicht rechtfertigen. Die Beendigung der Mitgliedschaft wird allerdings erst durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 NKomVG wirksam (siehe auch Rn 73). Einer Neubesetzung oder gar Neubildung des jeweiligen Ausschusses nach Absatz 9 bedarf es nicht.

 

Folgende Gremien sind durch diese Veränderung betroffen:

 

Wegfall der Grundmandate der AfD-Fraktion im:

 

-               Samtgemeindeausschuss

-               Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung

-               Betriebsausschuss des :Kommunal-Service Lüchow“

 

Änderung der Sitzverteilung (hier: Antrag der Soli-Fraktion vom 30.10.2018) durch Auflösung der AfD-Fraktion:

 

-               Schul-, Jugend- und Sozialausschuss

-               Bau- und Verkehrsausschuss

-               Brandschutzausschuss

 

Weiterhin kann ein fraktionsloses Mitglied im Rat (hier: Herr Rudi Glesemann) sich gemäß § 71 Absatz 4 NKomVG einen Fachausschuss als beratendes Mitglied frei wählen, ohne dass eine Neubesetzung des Ausschusses vorzunehmen ist.

hier: mündlicher Antrag am 1. November 2018 durch Herrn Glesemann, dass er als beratendes Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss mitwirken möchte. 

 

Eine weitere Änderung ergibt sich durch die Auflösung der AfD-Fraktion in der Zusammensetzung der Verbandsversammlung des Wasser-Verbandes-Wendland (WVW). Die neue Berechnung ergibt einen weiteren Sitz für die Gruppe UWG/Grüne/BL. Hierzu liegt der Antrag der Gruppe per E-Mail mit Datum vom 1. November 2018 vor.

 

Über diese Veränderungen ist ein Feststellungsbeschluss nach § 71 Absatz 5 zu fassen. 


 


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)                  Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 75 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 4 und 5 NKomVG fest, dass die Mitgliedschaft als Grundmandat der AfD-Fraktion im

 

- Samtgemeindeausschuss,

- Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung sowie

- Betriebsausschuss des „Kommunal-Service Lüchow“ 

 

durch Auflösung der Fraktion beendet ist.

 

b)                  Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 9 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG fest, dass in folgenden Ausschüssen für die AfD-Fraktion durch Auflösung der Fraktion ihre Mitgliedschaft endet und die Soli-Fraktion statt bisher als Grundmandate nunmehr stimmberechtigtes Mitglied ist:

 

- Schul-, Jugend und Sozialausschuss

- Bau- und Verkehrsausschuss

- Brandschutzausschuss

 

Die weitere bisherige personelle Besetzung bleibt unverändert.

 

c)                   Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG fest, dass in der Verbandsversammlung des Wasser-Verbandes-Wendland (WVW) für die AfD-Fraktion durch Auflösung der Fraktion ihre Mitgliedschaft endet und die Gruppe UWG/Grüne/BL folgende weitere Person benennt:

 

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Die weitere bisherige personelle Besetzung bleibt unverändert.