Betreff
Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) - Satzungsbeschluss
Vorlage
070/2018 SG
Aktenzeichen
222200SG:Gebührensatzung ab 2019
Art
Sitzungsvorlage SG

Wie in der Runde der Fraktionsvorsitzenden am 28. Februar 2018 vorgetragen, ist aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg eine rechtssichere Straßenreinigungsgebührenkalkulation in Bezug auf die Hinterliegergrundstücke mit dem Frontmetermaßstab sehr kompliziert und unsicher.

 

Aus diesem Grund wurde sich auf Vorschlag der Verwaltung in der Runde der Fraktionsvorsitzenden am 28. Februar 2018 darauf geeinigt, vom Frontmetermaßstab auf den Grundstücksflächenmaßstab zu wechseln.

Dieser ist nach ausführlichen Recherchen in der aktuellen Rechtsprechung deutlich anerkannter und auch für die Gebührenpflichtigen besser nachvollziehbar.

 

Die erforderliche Kalkulation sowie die neue Gebührensatzung sind nun fertiggestellt und können beschlossen werden.

 

Die Kalkulation wird in der Sitzung detailliert vorgestellt.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamteinnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

140.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

54.5.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Straßenreinigung für die Kalkulationszeiten 2019 bis 2021.