Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019
Vorlage
071/2018 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Rahmen der gemeinsamen Fraktionssitzung am 18. Oktober 2018 wurde der Haushaltsentwurf 2019 vorgestellt.

 

Dabei ergaben sich folgende vorläufige Zahlen in der Ergebnisrechnung (EH):

 

                Ordentliche Erträge                                                                      19.738.200,00 €

                Ordentliche Aufwendungen                                     20.112.200,00 €

                Außerordentliche Erträge                                                                               0,00 €

                Außerordentliche Aufwendungen                                                             0,00 €

 

                Jahresergebnis:                                                                             -    374.000,00 €

 

Um eine Haushaltsgenehmigung seitens der Kommunalaufsicht zu erhalten, wird ein ausgeglichener Haushalt gefordert.

 

Im Rahmen der bereits stattgefundenen Fachausschusssitzungen kam es zu folgenden Änderungen:

 

Brandschutzausschuss (24.10.2018)

Das geplante Sonargerät im investiven Teil für 10.000,00 € wird 2019 nicht beschafft.

Die Umstellung von analogem auf Digitalfunk wird 110.000,00 € kosten und investiv eingeplant.

 

Schul-, Jugend und Sozialausschuss (30.10.2018)

Die Ansätze für die Beschaffung einer Hängematte in der Grundschule Clenze für 2.000,00 € und die Ausstattung der Grundschule Trebel mit einem Beamer und Laptop über 2.000,00 € werden gestrichen. Der Ansatz für die EDV/Technik

(für alle Grundschulen) wird von 18.000,00 € auf 13.500,00 € gesenkt.

 

Weiter gab es Diskussionsbedarf, dass der angemeldete Ansatz für das Mobiliar eines Klassenzimmers für die Grundschule Wustrow seitens der Verwaltung nicht in die Planungen aufgenommen wurde. Den Ansatz nachzusetzen, wurde nicht empfohlen.

 

Im Ergebnishaushalt sind keine Einsparungen vorgeschlagen worden.

 

Bau- und Verkehrsausschuss (13.11.2018)

Im „Produkt 42.4.1 Bäder“ sollen die Erträge aus Eintrittsgeldern um 10.000,00 € erhöht werden und die Aufwendungen für die Positionen

 

                Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung (22.000,00 €),

                Unterhaltung Gerätschaften (3.500,00 €) und

                Betriebskosten (28.500,00 €)

 

sind pauschal um 2 % zu kürzen. Im investiven Bereich wurde empfohlen, den Ansatz in Höhe von 10.000,00 € für technische Ausstattungen zu streichen.

 

Im „Produkt 51.1.1 Bauleitplanung“ sind die Planungskosten für Flächennutzungsplanänderungen um 10.000,00 € zu kürzen und im „Produkt 54.1.1 Straßen und Wege“ ist der Ansatz für die Straßenunterhaltung um 100.000,00 € zu senken.

 

Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung tagt erst am 20.11.2018.

 

Die genannten Einsparmaßnahmen reichen für einen Haushaltsausgleich nicht aus.

Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, werden seitens der Kämmerei in Absprache mit den Fachabteilungen weitere Einsparungsvorschläge gemacht:

 

21.1.1. Grundschulen:                                    - 28.500,00 €

36.5.1 Kindertagesstätten:                                          - 50.000,00 €

11.1.8 Immobilienmanagement:                             - 155.000,00 €

 

Nach Berücksichtigung der dargestellten Änderungen ergeben sich in der Ergebnisrechnung folgende Zahlen:

 

Ordentliche Erträge:                                     19.683.300,00 €

Ordentliche Aufwendungen:                    19.601.600,00 €

Außerordentliche Erträge                                                               0,00 €

Außerordentliche Aufwendungen                                             0,00 €

 

Jahresergebnis:                                                      +       81.700,00 €

 

 

Weitere Änderungen im Finanzhaushalt (investiv):

 

Das Programm beBPo (Behördenpostfach) führt zu einer Steigerung von 4.000,00 € auf 36.000,00 €, da die vorerst eingeplante Version nicht ausreichend ist. Die Einrichtung des Behördenpostfaches ist für Verwaltungen in Niedersachsen vorgeschrieben.

 

Verschiebung der Kosten für die Grundschule Wustrow in Höhe von 2.400.000,00 € in das Jahr 2021.

Für 2020 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.900.000,00 € eingeplant.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand: 14.11.2018) wie folgt:

 

 Haushaltssatzung

der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund des § 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 29.11.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

           mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

     1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                        19.683.300,00 Euro

     1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                      19.601.600,00 Euro

                Fehlbetrag                                                                                                                              81.700,00 Euro

               

     1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                   0,00 Euro

     1.4 der außerordentlichen Aufwendungen                                                                  0,00 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

        mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                   19.001.000,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18.432.300,00 Euro

         Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                                              568.700,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                589.300,00 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                           2.732.700,00 Euro

      Saldo aus Investitionstätigkeit                                                                   - 2.143.400,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                        2.126.500,00 Euro

2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                         481.000,00 Euro

      Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                                                                1.645.500,00 Euro 

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                   21.716.800,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                 21.646.000,00 Euro

  Saldo                                                                                                                                               70.800,00 Euro                                         

 

 

§ 1a

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

                                                                                                                                                         

             in den Erträgen                                                                   auf                            1.719.300,00 Euro

             in den Aufwendungen                                                    auf                            1.739.300,00 Euro

             in dem Jahresergebnis                                                    auf                                - 20.000,00 Euro

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

                                                                                                                                                             

             in den Einnahmen                                                             auf                               107.300,00 Euro

             in den Ausgaben                                                                auf                       107.300,00 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.126.500,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 2 a

 

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2019 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt auf 0,00 Euro für die Investitionen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 3.092.600,00 Euro veranschlagt.

§ 3 a

 

Verpflichtungsermächtigungen werden für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.166.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 4 a

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt für 2019 auf 0,00 Euro.

 

 

§ 4 b

 

Die Planansätze des Erfolgs- und Vermögensplanes 2019 des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird auf 44 v. H. der Steuerkraftmesszahl festgesetzt.

 

 

 

 

Lüchow (Wendland), 29.11.2018

Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

Der Samtgemeindebürgermeister

 

 

      (Schwedland)