Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Naulitzer Wiesen" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
091/2018 ST
Aktenzeichen
612602ST:Einsweiter
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Nachdem das Projekt eines sozial-ökologischen Zentrums im Bereich der ehemaligen Kläranlage an der Eichendorffstraße nicht realisiert werden konnte, hat der Verein EinsWeiter e. V. jetzt in Absprache mit der Verwaltung ein anderes Grundstück vorgesehen.

 

Der Verein hat mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 beantragt, ihm das Grundstück „Naulitzer Wiesen“, Gemarkung Lüchow, Flur 24, Flurstücke 4/1 und 7 (jeweils teilweise), zur Verfügung zu stellen.

Ferner hat er die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt.

 

Seitens des Rates ist zu entscheiden, ob das Projekt an der Stelle unterstützt werden soll.

 

Dabei ist auch festzulegen, ob die Stadt sich an den Planungskosten beteiligt. Diese sind überschläglich auf 52.000,00 € geschätzt worden. Hinzu kommen die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland).

 

Grundsätzlich ist hierbei zu bedenken, dass sich auf einem Teil des angedachten Grundstückes ein geschütztes Biotop befindet und der südliche Teil als Vorranggebiet für Natur und Landschaft im Regionalen Raumordnungsprogramm ausgewiesen ist.

Es ist nicht möglich, diese Flächen mit in den Bebauungsplan einzubeziehen.

 

Sofern sich der Rat entscheidet, das Projekt positiv zu unterstützen, ist auch eine Entscheidung hinsichtlich der Übertragung des Grundstückes zu treffen (z. B. Verkauf oder Erbpacht).

 

Wegen der näheren Einzelheiten hinsichtlich der Bauleitplanung ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem die näheren Einzelheiten zur Beauftragung der Planung und der Kostenregelung zu treffen sind.      


Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Je nach Beschluss! 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

1.            für die Teilbereiche der Flurstücke 4/1 und 7, Flur 24, Gemarkung Lüchow, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Umsetzung eines sozial-ökologischen Zentrums aufzustellen.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan mit einer schwarzen gestrichelten Linie dargestellt und wird ggf. um externe Ausgleichsflächen ergänzt.

 

2.            Die Kosten der Aufstellung des Bebauungsplanes trägt:

 

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