Betreff
Bebauungsplan "Spötzingstraße - Teilneufassung Spötzingstraße/Leibnizstraße - 1. Änderung"
a) Abwägung der Stellungnahme
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
094/2018 ST
Aktenzeichen
612605ST:Spötzingstraße/Leibnizstraße/1. Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Vorhabenträger hat einen Antrag für die Änderung des Bebauungsplanes „Spötzingstraße – Teilneufassung Spötzingstraße/Leibnizstraße – 1. Änderung“ gestellt. Die Geltungsbereiche des vorgenannten Bebauungsplanes umfassen die Flurstücke 697/7, 697/8 und 697/9, Flur 11, Gemarkung Lüchow. Ziel ist es, für den vorgenannten Geltungsbereich das bisher festgesetzte allgemeine Wohngebiet (WA) in ein Mischgebiet (MI) zu ändern. Geplant ist die Errichtung einer Zahnarztpraxis mit einer darüber liegenden kleinen Wohnung.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 13. September 2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Spötzingstraße - Teilneufassung Spötzingstraße/Leibnizstraße - 1. Änderung“ aufzustellen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Spötzingstraße - Teilneufassung Spötzingstraße/Leibnizstraße - 1. Änderung“ hat in der Zeit vom 8. Oktober 2018 bis 9. November 2018 einschließlich öffentlich ausgelegen. Aus der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen.

 

Zur öffentlichen Auslegung sind parallel die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden keine Bedenken vorgetragen.

 

Die Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ist, wie in der Anlage ersichtlich, abzuwägen.

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  über die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr. 094/2018 ST vom 23.11.2018 beigefügt ist, dargestellt, entschieden und

 

b)               der Bebauungsplan „Spötzingstraße – Teilneufassung Spötzingstraße/Leibnizstraße – 1. Änderung“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.