Betreff
Benennung von Vertreterinnen/Vertretern für den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege
Vorlage
100/2018 ST
Aktenzeichen
102434ST.08
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Stadt Lüchow (Wendland) ist Mitglied des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege.

 

Mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 hat der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände mitgeteilt, dass die Amtszeit der Ausschussmitglieder des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege am 31. Dezember 2018 endet und voraussichtlich im Januar 2019 die Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Ausschusses für die Amtsperiode 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 stattfindet.

 

Gemäß § 11 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege hat die Stadt Lüchow (Wendland) das Vorschlagsrecht für drei Ausschussmitglieder.

 

Die Mitglieder und deren persönliche Vertreter/in des Ausschusses werden dann von den Verbandsmitgliedern gewählt. 

 

Der Verbandsausschuss setzt sich aus 39 Mitgliedern zusammen, 50% derer müssen beruflich Land- oder Forstwirt/in sein. Soweit in den Mitgliedsgemeinden Wasser- und Bodenverbände vorhanden sind, müssen die Ausschussmitglieder Mitglieder dieser Wasser- und Bodenverbände sein.

 

Für die noch laufende Amtsperiode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 sind folgende Personen benannt worden:

 

Claus Bauck                                       Vertreter: Gerd Hanus

 

Manfred Liebhaber                       Vertreter: Otto Schiewe

 

Fritz von Blottnitz                           Vertreter: Thorsten Behrens

 

Die Benennung der drei Ausschussmitglieder der Stadt Lüchow (Wendland) geschieht gemäß § 71 Absatz 6 NKomVG nach dem Besetzungsverfahren nach Hare-Niemeyer. Demnach haben die CDU-, die SPD- und die UWG-Fraktion jeweils ein Vorschlagsrecht zur Benennung eines Mitgliedes mit einer persönlichen Vertreterin/einem persönlichen Vertreter für den Verbandsausschuss.  

 

Die Benennung ist durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 festzustellen.

 


Keine!


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, als Ausschussmitglieder und jeweils persönliche Vertreter/innen werden für die Amtsperiode 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 in den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege folgende Personen benannt:

 

1. _______________________            Vertreter/in: _________________________

 

2. ________________________          Vertreter/in: _________________________

 

3. ________________________          Vertreter/in: _________________________

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt diese Benennung durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 fest.