Im Produkt
„Straßenreinigung und Winterdienst“ sind bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
225.000,00 € an Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und 155.000,00 € an
Erträgen für das Haushaltsjahr 2018 eingeplant gewesen.
Die geplanten
Unterhaltungsaufwendungen gliedern sich in 190.000,00 € für den
Kommunal-Service Lüchow und 35.000,00 € für Aufwendungen für Müllgebühren,
Salz, Müllsäcke und Gebühren für den Winterdienst an Ortsdurchfahrten.
Im Jahr 2018 wurden
für den Kommunal-Service Lüchow 169.116,15 € für die Straßenreinigung und den
Winterdienst ausgegeben.
Außerdem wurden
rund 14.000,00 € für Salz, 1.500,00 € für Müllsäcke und rund 17.500,00 € für
Kostenerstattungen an das Land und den Landkreis für den Winterdienst an
Ortsdurchfahrten ausgegeben.
Des Weiteren hat
die Entsorgung des Mülls aus den Papierkörben rund 17.500,00 € gekostet.
Für
Ersatzbeschaffungen von Plastikmülleimern sowie Reparaturmaterial für diese
wurden rund 2.000,00 € ausgegeben.
Aktuell stehen noch
3.705,63
€ zur Verfügung. Allerdings liegen noch Rechnungen vom Kommunal-Service Lüchow
in Höhe von 25.485,37
€ vor.
Des Weiteren muss
noch eine innerbetriebliche Verrechnung von Personalkosten für die Arbeit des
Steueramtes für die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren gebucht werden.
Dies sind Aufwendungen in Höhe von 35.117,49 €. Es sind insgesamt
Mehraufwendungen von 56.897,23 € entstanden.
Im Jahr 2018 sind
die geplanten Erträge von 155.000,00 € um rund 13.500,00 € übertroffen worden.
Diese setzen sich aus rund 5.000,00 € an Mehrerträgen an
Straßenreinigungsgebühren und rund 8.500,00 € an Mehrerträgen aus
Kostenerstattungen für die Inanspruchnahme der Kehrmaschine zusammen.
Diese Mehrerträge
von 13.500,00 € können zur teilweisen Deckung des Mehraufwands verwendet
werden. Die übrigen 43.500,00 € an Mehraufwendungen werden durch Einsparungen
im Produkt „Straßen und Wege“ (Sachkonto 4291001 KSL) gedeckt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
281.897,43 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
|
€ |
|
|
Produkt: |
54.5.1 |
||
|
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
|
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
|
Ja |
||
x |
Nein, ÜPL |
56.897,23 |
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
4291001+3321000+3482000+3487000 |
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe im
Produkt „Straßenreinigung und Winterdienst“ in Höhe von 56.897,23 € zur
Verfügung zu stellen. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch Mehrerträge im
Produkt „Straßenreinigung und Winterdienst“ in Höhe von 13.500,00 € und durch
Einsparungen im Produkt „Straßen und Wege“ in Höhe von 43.500,00 €
gedeckt.