Betreff
Übertragung des Grundstückes der Grundschule Plate an die Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
034/2018 SG/1
Aktenzeichen
232002SG:0003
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenzvorlage

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 den Verkauf der Grundschule Plate vertagt. Zunächst sollte geklärt werden, ob eine andere Nutzung sinnvoll und möglich ist, da der Schulhof auch als Spielplatz des Ortes Plate genutzt wurde.

Im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) wurde der Antrag gestellt, das Grundstück an die Stadt Lüchow (Wendland) kostenlos zu übertragen.

Dies hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) am 19. November 2018 beschlossen.

 

Hintergrund:

Aufgrund der Gebietsreform 1972 ging die Zuständigkeit über die Grundschulen von den Gemeinden bzw. Schulzweckverbänden auf die Samtgemeinde über. Das Eigentum über die Schulgebäude wurde daraus folgend von den Schulzweckverbänden über die Gemeinden kostenlos an die Samtgemeinde übertragen. In der Regel wurde für die Gemeinden ein Recht auf kostenlose Rückübertragung vereinbart und im Grundbuch eingetragen. Für die Grundschule Plate ist dies nicht passiert.

Aus diesem Grund beantragt die Stadt Lüchow (Wendland) nun die kostenlose Übertragung.

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat noch keine konkreten Vorstellungen über die weitere Nutzung und schließt eine Weitergabe des Grundstückes nicht aus.

 

Zu berücksichtigen ist, dass die Samtgemeinde das ehemalige Schulgrundstück in Schnega teilweise zurückbaut und kostenlos an die Gemeinde Schnega überträgt sowie den Flecken Bergen an der Dumme finanziell bei der Umwandlung der Grundschule in ein Gemeindezentrum unterstützt.

 

Derzeit ist ein Teil des Grundstückes und Gebäudes vermietet, da übergangsweise eine Kindergartengruppe dort untergebracht ist. Die Vermietung läuft voraussichtlich Ende Juli aus.

Sofern das Gebäude keiner anderen Nutzung zugeführt wird, würden der Samtgemeinde laufende Kosten durch Abschreibungen und Erhalt des Grundstückes und Gebäudes entstehen. Diese liegen voraussichtlich bei etwa 10.000,00 € pro Jahr (Heizung, Straßenreinigung, Winterdienst, Grundstückspflege, evtl. Schäden durch Vandalismus).

Sollte die Samtgemeinde eine andere Nutzung finden, müsste zunächst ein Umnutzungsantrag gestellt werden und die sanitären Einrichtungen müssten komplett saniert werden. Das gleiche gilt bei Übertragung für die Stadt Lüchow (Wendland).

 

Die Übertragung des Grundbesitzes sollte aus Sicht der Verwaltung frühestens zum 1. August 2019 erfolgen, da dann der Mietvertrag ausläuft.

Die für die Übertragung anfallenden Kosten sollten von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen werden.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

(s. Erläuterungen)

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Durch die Übertragung fallen keine weiteren Kosten für die ehemalige Grundschule Plate bei der Samtgemeinde mehr an. Das Anlagevermögen wird sich um etwa 56.000,00 €, die Sonderposten aus Investitionszuschüsse um etwa 33.000,00 € verringern. 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Grundstück der ehemaligen Grundschule Plate an die Stadt Lüchow (Wendland) zu übertragen. Die Kosten für die Übertragung trägt die Stadt Lüchow (Wendland).