In der Ortsbrandmeisterdienstversammlung am 11. Februar 2019 wurde der Gemeindebrandmeister durch die Ortsbrandmeister und die stellvertretenden Ortsbrandmeister der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) neu gewählt und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Ernennung vorgeschlagen.
Der Kreisbrandmeister erhebt gegen die Ernennung keine Bedenken.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, Herr Torsten Breese wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für sechs Jahre zum Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ernannt (Wiederwahl).