Betreff
Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
055/1/1
Aktenzeichen
371210.2:Allgemein und Satzungen
Art
Sitzungsvorlage SG

Durch die Fusion der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist es erforderlich, die in den beiden Samtgemeinden bisher vorhandenen Satzungen über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren anzupassen und durch eine neue Satzung zu ersetzen.

 

In der Brandschutzausschusssitzung am 7.02.2007 ist ein Satzungsentwurf der Freiwilligen Feuerwehren an den Gemeindekommandoausschuss zurückverwiesen worden, da eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungssätze um ca. 10 % durch die Fusion der beiden Samtgemeinden von Seiten des Fachausschusses nicht akzeptiert wurde. Der Fachausschuss war der Ansicht das ein Höchstbetrag von rund 45.000,-- € nicht überschritten werden sollte. Mit dieser leichten Erhöhung sollten auch die Aufwandsentschädigungen für die neu geschaffenen Floriangruppen mit abgedeckt sein.

 

In einer Gemeindekommandoausschusssitzung am 2.03.2007 wurde von den Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr in Anwesenheit vom Brandschutzausschussvorsitzenden und zwei Fraktionsvorsitzenden aus dem Samtgemeinderat erneut über die Höhe der Aufwandsentschädigungssätze beraten. Bei diesen Aufwandsentschädigungssätzen für die Feuerwehren ist zu berücksichtigen, dass auch die Fahrkosten innerhalb des Landkreises – anders als bei den Samtgemeinderatsmitgliedern – mit abgedeckt sind. Auch sind durch die Einrichtung von weiteren Floriangruppen und der damit verbundnen Betreuung durch Floriangruppenwarte zusätzliche Ausgaben von jährlich rund 1.500,-- € für die neue Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entstanden. Gerade die Nachwuchsarbeit in der Feuerwehr muss auf Grund der Altersentwicklung im Landkreis verstärkt durchgeführt und gefördert werden.

 

In der Anlage ist nunmehr ein geänderter Entwurf einer neuen Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beigefügt. Die Sätze für die Funktionsträger in der Feuerwehr wurden überwiegend an die Sätze in der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow angepasst. Lediglich für den Gemeindebrandmeister und seinen beiden Stellvertretern wurden die Sätze angehoben, da durch die weiteren Entfernungen innerhalb der neuen Samtgemeinde Mehrkosten beim privaten Fahrzeugeinsatz entstehen.

 


Die jährliche Aufwandsentschädigung für alle Funktionsträger der einzelnen Freiwilligen Feuerwehren wird bei rund 46.200,-- € liegen. Die bisherigen Zahlungen in den beiden Samtgemeinden Clenze und Lüchow lagen bei rund 44.600,-- € im Jahr.

 


Der Samtgemeinderat beschließt, die im Entwurf vorliegende Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erlassen.