Durch die Fusion der
ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur neuen Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) ist es erforderlich, die in den beiden Samtgemeinden bisher
vorhandenen Satzungen über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehren anzupassen und durch eine neue Satzung zu ersetzen.
In der
Brandschutzausschusssitzung am 7.02.2007 ist ein Satzungsentwurf der
Freiwilligen Feuerwehren an den Gemeindekommandoausschuss zurückverwiesen
worden, da eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungssätze um ca. 10 % durch die
Fusion der beiden Samtgemeinden von Seiten des Fachausschusses nicht akzeptiert
wurde. Der Fachausschuss war der Ansicht das ein Höchstbetrag von rund
45.000,-- € nicht überschritten werden sollte. Mit dieser leichten Erhöhung
sollten auch die Aufwandsentschädigungen für die neu geschaffenen
Floriangruppen mit abgedeckt sein.
In einer
Gemeindekommandoausschusssitzung am 2.03.2007 wurde von den Verantwortlichen
der Freiwilligen Feuerwehr in Anwesenheit vom Brandschutzausschussvorsitzenden
und zwei Fraktionsvorsitzenden aus dem Samtgemeinderat erneut über die Höhe der
Aufwandsentschädigungssätze beraten. Bei diesen Aufwandsentschädigungssätzen für
die Feuerwehren ist zu berücksichtigen, dass auch die Fahrkosten innerhalb des
Landkreises – anders als bei den Samtgemeinderatsmitgliedern – mit abgedeckt
sind. Auch sind durch die Einrichtung von weiteren Floriangruppen und der damit
verbundnen Betreuung durch Floriangruppenwarte zusätzliche Ausgaben von jährlich
rund 1.500,-- € für die neue Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entstanden. Gerade
die Nachwuchsarbeit in der Feuerwehr muss auf Grund der Altersentwicklung im
Landkreis verstärkt durchgeführt und gefördert werden.
In der Anlage ist nunmehr
ein geänderter Entwurf einer neuen Satzung über die Entschädigung für
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beigefügt. Die Sätze für die Funktionsträger in der Feuerwehr wurden
überwiegend an die Sätze in der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow angepasst.
Lediglich für den Gemeindebrandmeister und seinen beiden Stellvertretern wurden
die Sätze angehoben, da durch die weiteren Entfernungen innerhalb der neuen
Samtgemeinde Mehrkosten beim privaten Fahrzeugeinsatz entstehen.
Die jährliche
Aufwandsentschädigung für alle Funktionsträger der einzelnen Freiwilligen
Feuerwehren wird bei rund 46.200,-- € liegen. Die bisherigen Zahlungen in den beiden
Samtgemeinden Clenze und Lüchow lagen bei rund 44.600,-- € im Jahr.
Der Samtgemeinderat
beschließt, die im Entwurf vorliegende Satzung über die Entschädigung für
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
zu erlassen.