Für die Freiwillige
Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde für die Beschaffung von
Ausrüstungsgegenständen über einem Nettowert von 1.000,00 € für das
Haushaltsjahr 2018 zwei Tragkraftspritzen in den Ansatz gebracht.
Dieses wurde durch
die Beschlussfassung zum Samtgemeindehaushalt auch so genehmigt.
Im Laufe des
Haushaltsjahres 2018 wurde es aber erforderlich, die Haushaltsmittel anders zu
verwenden, da durch die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises
Lüchow-Dannenberg ein Aggregat für die Nutzung des hydraulischen
Rettungsgerätes ausgesondert wurde. Dieses musste zwingend ersetzt werden, um
die Nutzung des Rettungsgerätes zu gewährleisten.
Für das über 20
Jahre alte Gerät waren keine Ersatzteile mehr zu erhalten und auch die
dauerhalte Leistungsfähigkeit hätte nach einer möglichen Reparatur nicht
gewährleistet werden können.
Somit wurde
zwischen Verwaltung und Feuerwehrführung vereinbart, dass nur eine
Tragkraftspritze beschafft und die restliche Summe für andere Gerätschaften
verwendet wird.
Nachdem dieses so
besprochen wurde, kam die nächste Aussonderung einer dreiteiligen Schiebeleiter
hinzu. Für die Beschaffung des Aggregates für das hydraulische Rettungsgerät
wurden 7.701,01 € benötigt und für die Schiebeleiter ein Betrag von 1.498,57 €.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
|
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
26.000,00 |
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV18.033 |
||
|
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
|
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow beschließt, die für das Haushaltsjahr 2018 geplanten
Investitionen für die Beschaffung von zwei Tragkraftspritzen für die
Freiwillige Feuerwehr teilweise umzuwidmen.
Der Haushaltsansatz
der INV.-Nr. 18.033 (Beschaffung von Tragkraftspritzen) im Bereich des
Produktes „Brandschutz“ wird umgewidmet.
Der Haushaltsansatz
wird für die Beschaffungen wie folgt aufgeteilt: Ersatzbeschaffung einer
Tragkraftspritze, ein Aggregat für das hydraulische Rettungsgerät und eine
dreiteilige Schiebeleiter.