Betreff
Umwidmung von Haushaltsmitteln (Beschaffung von Ausrüstungsgerätschaften über einem Beschaffungswert von 1.000,00 €)
Vorlage
018/2019 SG
Aktenzeichen
376100SG:Beschaffungen/2018
Art
Sitzungsvorlage SG

Für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen über einem Nettowert von 1.000,00 € für das Haushaltsjahr 2018 zwei Tragkraftspritzen in den Ansatz gebracht.

 

Dieses wurde durch die Beschlussfassung zum Samtgemeindehaushalt auch so genehmigt.

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2018 wurde es aber erforderlich, die Haushaltsmittel anders zu verwenden, da durch die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Lüchow-Dannenberg ein Aggregat für die Nutzung des hydraulischen Rettungsgerätes ausgesondert wurde. Dieses musste zwingend ersetzt werden, um die Nutzung des Rettungsgerätes zu gewährleisten.

 

Für das über 20 Jahre alte Gerät waren keine Ersatzteile mehr zu erhalten und auch die dauerhalte Leistungsfähigkeit hätte nach einer möglichen Reparatur nicht gewährleistet werden können.

 

Somit wurde zwischen Verwaltung und Feuerwehrführung vereinbart, dass nur eine Tragkraftspritze beschafft und die restliche Summe für andere Gerätschaften verwendet wird.

 

Nachdem dieses so besprochen wurde, kam die nächste Aussonderung einer dreiteiligen Schiebeleiter hinzu. Für die Beschaffung des Aggregates für das hydraulische Rettungsgerät wurden 7.701,01 € benötigt und für die Schiebeleiter ein Betrag von 1.498,57 €.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

26.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV18.033

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt, die für das Haushaltsjahr 2018 geplanten Investitionen für die Beschaffung von zwei Tragkraftspritzen für die Freiwillige Feuerwehr teilweise umzuwidmen.

 

Der Haushaltsansatz der INV.-Nr. 18.033 (Beschaffung von Tragkraftspritzen) im Bereich des Produktes „Brandschutz“ wird umgewidmet.

 

Der Haushaltsansatz wird für die Beschaffungen wie folgt aufgeteilt: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze, ein Aggregat für das hydraulische Rettungsgerät und eine dreiteilige Schiebeleiter.