Es liegt ein Antrag
der Gemeinde Küsten auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des
Sportplatzes in der Gemeinde Küsten vor. Die Änderung ist nötig, um den Neubau
eines Schulgebäudes im Norden von Küsten, zwischen der bestehenden Bebauung und
dem Sportplatz östlich der Kreisstraße 31, zu ermöglichen. Derzeit ist im
Flächennutzungsplan eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Sportplatz“ dargestellt, sodass der Schulneubau nicht errichtet werden kann.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 301/2 und 302, Flur 2,
Gemarkung Küsten. Die Gemeinde Küsten stellt parallel einen Bebauungsplan auf.
Da der Bau der Grundschule eine Aufgabe der Samtgemeinde ist, hat diese die
Kosten der Flächennutzungsplanänderung zu tragen.
Neben dem Antrag der Gemeinde Küsten hat ein privater Anlieger ebenfalls den Wunsch auf Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert. Dieser möchte auf den im anliegenden Plan gekennzeichneten Flächen Wohnhäuser, einen Tennisplatz sowie eventuell ein Bürgerhaus errichten. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des privaten Anliegers umfasst die Flurstücke 303/17, 303/18, 303/19, 329/20, 329/24 und 329/22 tlw., Flur 2, Gemarkung Küsten.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Je nach Beschlusslage.
Gesamtkosten der Maßnahme (SG-Anteil) im
Haushaltsjahr: |
4.500,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
30.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Honorarrechnung/der Kostenvoranschlag beläuft sich insgesamt auf 9.400,00 € (SG-Anteil 4.500,00 €, Anteil des Privaten 4.900,00 €).
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 135. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Küsten“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der 135. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) umfasst die Flurstücke _________________, Flur 2, Gemarkung Küsten.