Betreff
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Jahr 2013
Vorlage
025/2019 SG
Aktenzeichen
202501SG:2013/Samtgemeinde
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2013 ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg - Außenstelle Lüchow - einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2013 im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 179.055,53 € und im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von 207.651,49 € ab. Das ordentliche Ergebnis liegt trotz u. a. der höherer Personalkosten, Abschreibungen und Entschuldungsumlage insbesondere aufgrund der Mehrerträge aus Kostenerstattungen, der Vermietung und Verpachtung sowie der Auflösung von Sonderposten über den Erwartungen. Das außerordentliche Ergebnis fällt trotz der Erträge aus der Ausbuchung von Investitionszuwendungen im Zuge eines Fahrzeugverkaufes im Wesentlichen aufgrund der Kosten für Abstufung der Gemeindeverbindungsstraßen und vergeblichen Planungskosten für die Sanierung der Grundschule in Clenze schlechter aus als erwartet.

 

Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2013 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:

 

 

 

Produkt

 

 

Bezeichnung

 

Überschreitung

Noch zu genehmigen

11.1.1

Gemeindeorgane

                  6.232,51

                 6.232,51

11.1.7

Kasse

                     178,88

                    178,88

12.2.1

Allgemeine Sicherheit und

Ordnung

                           

                  2.008,65

                           

                 2.008,65

28.1.1

Heimatpflege, Kulturangelegenheiten

                           

                  2.003,50

                           

                 2.003,50

36.5.1

Kindertagesstätten

               65.053,50

              18.549,09

36.6.1

Offene Jugendarbeit

                  4.914,35

                 4.914,35

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

                  7.496,02

                 3.057,95

 

Personal

             764.070,04

            264.267,04

 

Die Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Kasse“, “Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ und „Regionalentwicklungsprozesse“ können vollständig durch Mehrerträge gedeckt werden. In den übrigen Budgets mit Mittelüberschreitung konnten zum Teil auch Mehrerträge erzielt werden, diese reichen aber zur Deckung nicht aus. Durch Ratsbeschluss sind für Budgets, in denen die Mittel überschritten wurden, noch nachträglich die in der Spalte „noch zu genehmigen“ genannten Beträge überplanmäßig zu genehmigen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG müssen Budgetüberschreitungen, die aus Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen (2013 = 500.440,00 €) resultieren, nicht durch Ratsbeschluss genehmigt werden.

 

Bei den zahlungsunwirksamen Budgets (Abschreibungen und Aufwendungen aus innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) traten folgende Überschreitungen ein:

 

 

 

Produkt

 

 

Bezeichnung

 

Überschreitung

Noch zu genehmigen

11.1.5

Einrichtung f. d. gesamte Ver-

waltung

 

                  6.063,10

 

                          0,00

11.1.6

Finanzverwaltung

                  2.776,41

                          0,00

11.1.7

Kasse

453,14

0,00

11.1.8

Immobilienmanagement

               59.564,50

3.184,28

12.2.1

Allgemeine Sicherheit und

Ordnung

                           

124,90

 

106,90

12.2.4

Meldewesen

247,00

0,00

12.6.1

Brandschutz

107.717,32

52.975,38

21.1.1

Grundschulen

205.864,05

183.147,18

28.1.1

Heimatpflege und Kultur

835,37

501,48

36.5.1

Kindertagesstätten

9.590,59

7.951,67

36.6.1

Offene Jugendarbeit

22.103,66

20.802,40

42.4.1

Bäder

934,72

0,00

54.1.1

Straßen und Wege

22.429,44

0,00

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

21.502,20

0,00

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

639,19

0,00

 

Die Abweichungen der nicht zahlungswirksamen Budgets resultieren im Wesentlichen aus Fehleinschätzung hinsichtlich der Abschreibungen und der Verrechnung von innerbetrieblichen Leistungen im Rahmen der Planerstellung. Da entsprechend § 117 Absatz NKomVG lediglich Überschreitungen bei den Abschreibungen von einer Genehmigung durch den Samtgemeinderat befreit sind, hat der Rat die vorgenannten Mehraufwendungen aus der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen noch nachträglich zu genehmigen.

 

Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 1.005.994,40 € konnte zu 43,6 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und Veräußerung von Sachvermögen gedeckt werden. Die verbleibende Unterdeckung aus der Investitionstätigkeit sowie der Finanzbedarf aus den Darlehenstilgungen wurden nur zum Teil durch den Finanzierungsmittelüberhang aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert. Es verbleibt ein Finanzmittelunterdeckung von 205.041,57 € Die geplante Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 5.219.100,00 € ist nicht erfolgt. Unter Berücksichtigung des negativen Saldos aus haushaltsunwirksamen Vorgängen – verursacht durch die Tilgung von Liquiditätskrediten – verschlechtert sich die Liquidität am Jahresende. Zum 31. Dezember 2013 weist die Samtgemeinde einen negativen Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 7.478.937,59 € aus.

Für die Investitionen lagen Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem Vorjahr vor.

 

Die Bilanz der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2013 mit einer Bilanzsumme über 47.510.789,37 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere das Anlagevermögen im Gesamtwert von 28.402.178,16 € ausgewiesen. Trotz der Investitionen (u. a. Straßenbaumaßnahmen Jabel-Satemin-Güstritz und Bösel-Woltersdorf) sinkt das Sachvermögen aufgrund der zu verrechnenden Abschreibungen und Anlagenabgänge. Durch den für den Grundstückskauf in Schreyahn erhaltenen Zuschuss sowie die Berichtigung der Eröffnungsbilanz hinsichtlich der Rückstellungen ergibt sich per Saldo ein Rückgang im Reinvermögen. Rückstellungen wurden insbesondere für Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Altersteilzeitvereinbarungen sowie geleistete Mehrarbeitsstunden gebildet.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg - Außenstelle Lüchow - im Zeitraum von Januar bis Februar 2019 geprüft. Mit Datum vom 4. Februar 2019 wurde ein Bestätigungsvermerk erteilt.

  

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.1

Gemeindeorgane

                  6.232,51

11.1.7

Kasse

                     178,88

12.2.1

Allgemeine Sicherheit und

Ordnung

                           

                  2.008,65

28.1.1

Heimatpflege, Kulturangelegenheiten

                           

                  2.003,50

36.5.1

Kindertagesstätten

               18.549,09

36.6.1

Offene Jugendarbeit

                  4.914,35

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

                  3.057,95

Personal

             264.267,04

                                                                                                            

b)            die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.8

Immobilienmanagement

3.184,28

12.2.1

Allgemeine Sicherheit und

Ordnung

 

106,90

12.6.1

Brandschutz

52.975,38

21.1.1

Grundschulen

183.147,18

28.1.1

Heimatpflege und Kultur

501,48

36.5.1

Kindertagesstätten

7.951,67

36.6.1

Offene Jugendarbeit

20.802,40

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 festzustellen,

 

d)            die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2013 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  mit dem für 2013 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 179.055,53 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern,

 

f)                   den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 207.651,49 € auf neue Rechnung vorzutragen und

 

g)            dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.