Mit Schreiben vom 18. März 2019 des Ev.-luth. Kirchenkreises wurde die Stadt Lüchow (Wendland) von Propst Stephan Wichert-von Holten mit folgender Bitte angeschrieben:
Der Verein „Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow e. V.“ strebt eine Satzungsänderung an, mit der u. a. die Gremien des Vereins neu aufgestellt werden sollen.
Hintergrund der Satzungsänderung ist, dass die persönlichen und juristischen Mitglieder in der Mitgliederversammlung seit Jahren kontinuierlich weniger werden. Die ursprüngliche Satzung hat sich immer darauf verlassen, dass es genügend ehemalige Angehörige von Bewohnenden und engagierten Personen neben den Kirchengemeinden als Mitglieder im Verein geben wird.
Neben der Mitgliederversammlung ist die Bildung eines Aufsichtsrates und des Vorstandes, allerdings mit weniger Mitgliedern, angedacht. Für den neu zu bildenden Aufsichtsrat wäre der Vorschlag, dass die Stadt anstatt wie bisher zwei Personen nur noch eine delegierte Person und deren Vertreterin/Vertreter entsendet.
Bisher wird die Stadt (Lüchow) durch Ratsbeschluss vom 17. März 2016 durch folgende Personen im Vorstand vertreten:
Frau Christine Fricke
und
Frau Eva-Maria Flügge
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, der Bitte des Ev.-luth. Kirchenkreises nachzukommen und unter dem Vorbehalt der Satzungsänderung künftig nur noch eine Vertreterin/einen Vertreter in den neu zu bildenden Aufsichtsrat zu entsenden.
Die Stadt Lüchow (Wendland) wird - nach erfolgter Änderung der Satzung des Vereins - durch folgende Person im Aufsichtsrat des Vereins „Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow e. V. vertreten:
Mitglied: _______________________________________
Vertreter/in: _______________________________________