Betreff
Umwandlung der bestehenden Ausleihung in eine Kapitalzuführung der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH
Vorlage
021/2019 ST/1
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2019 beschlossen, das der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH gewährte Darlehen mit einem Restbetrag in Höhe von 8.500,00 € in eine Kapitalzuführung umzuwandeln. Hierzu wurden außerplanmäßig 2.000,00 € für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.

Dieser Beschluss ist insofern fehlerbehaftet, als dass der Restbetrag nur 7.600,00 € umfasst und die außerplanmäßig investiv zur Verfügung zu stellende Summe ebenfalls 7.600,00 € beträgt.

Somit ist der Beschluss vom 26. Februar 2019 als gegenstandslos anzusehen und die korrekten Beträge sind zu beschließen.

 

Ferner wurde der Beschlussteil c) „in die Gesellschafterversammlung…wird entsendet…“ abgesetzt.

Die noch offenen juristischen Fragen konnten zwischenzeitlich geklärt werden. Grundsätzlich gilt gemäß § 138 NKomVG:

„Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung (…), werden von der Vertretung gewählt.“

§ 138 Absatz 2 NKomVG regelt ferner, dass bei mehreren Vertretern und Vertreterinnen der Kommune der Hauptverwaltungsbeamte zu berücksichtigen ist.

Entsprechend schlägt die Verwaltung vor, neben dem Hauptverwaltungsbeamten einen Vertreter jeder Fraktion in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

7.600,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Produkt 11.1.6 SK 1113002

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

SK 13218103 KST 206001 KTR 612102

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  der Beschluss vom 26. Februar 2019 ist als gegenstandslos anzusehen und aufzuheben,

 

b)            das der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH gewährte Darlehen mit einem Restbetrag in Höhe von 7.600,00 € in eine Kapitalzuführung umzuwandeln und hierfür im Produkt 11.1.6 „Finanzverwaltung“ außerplanmäßig investive Mittel in Höhe von 7.600,00 € für das Jahr 2019 zur Verfügung zu stellen und

 

c)            in die Gesellschafterversammlung der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH werden folgende Personen berufen:

 

1.            Hubert Schwedland (Stadtdirektor)

 

2.           

 

3.           

 

4.           

 

5.