Der Ortsvertrauensmann für den Ortsteil Reetze hat beantragt, die Straßenbeleuchtung um einen Lichtpunkt zu erweitern.
Von dem Lichtpunkt im Kreuzungsbereich der Gemeindeverbindungsstraße 15 bis zum nächsten Lichtpunkt in Richtung Dorf beträgt der Abstand ca. 75 Meter. Ein Drehen des Leuchtkopfes hat keine wesentliche Besserung erbracht.
Mit dem zusätzlichen Lichtpunkt soll die lange Dunkelphase unterbrochen werden. Ein Errichten eines weiteren Mastes würde gehen. Das Beleuchtungskabel liegt in der Flucht.
Die Kosten betragen ca. 1.500,00 €.
Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung sind im Haushaltsjahr 2019 keine Haushaltsmittel eingeplant.
Es könnten Mittel aus der INVEST-Nr. 19.035 „Sanierung der Stromschaltstellen“ in Höhe der tatsächlichen Kosten umgewidmet werden. Mit der für 2019 angesetzten Investitionssumme würde die Maßnahme „Sanierung der Stromschaltstellen“ ohnehin nicht abgeschlossen werden.
Hierfür müssen zum Haushaltsjahr 2020 weitere Gelder eingeplant werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
ca. 1.500,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anteilige Umwidmung aus der INVEST-Nr. 19.035 in Höhe des tatsächlichen Aufwandes. Sanierung der Stromschaltstellen erfolgt in Teilbereichen.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) |
die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Reetze und
gleichzeitig die Umwidmung der Haushaltsmittel in der tatsächlichen Höhe der
Kosten. |
ODER |
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b) |
die Straßenbeleuchtung nicht zu erweitern. |