Betreff
Mensanutzung der Drawehn-Schule Clenze durch die Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze
Vorlage
041/2019 SG
Aktenzeichen
401101SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Schülerinnen und Schüler der Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze gehen im Rahmen des Ganztagsangebotes in die Mensa der Drawehn-Schule Clenze, um das Mittagessen einzunehmen.

Den Mensabetrieb der Drawehn-Schule Clenze unterstützt der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von 17.500,00 € jährlich. Seit dem Schuljahr 2013/2014 beteiligt sich die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auch an den Betriebskosten. Die Betreiberin der Mensa erstellt jedes Jahr eine Abrechnung. Anhand dieser Abrechnung berechnet der Landkreis Lüchow-Dannenberg den Betriebskostenanteil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Dieser errechnet sich nach dem prozentualen Anteil des Gesamtessens der Grundschulkinder im laufenden Jahr.

In den letzten Jahren lag der Kostenanteil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bei:

 

Jahr        Gesamt    Astrid-Lindgren-    Kosten      Drawehn-Schule    Kosten

                           Südkreisschule

 

2016      11.797 €       4.687(39,7%)                    6.936 €     7.110 € (60,3%)       10.574 €

 

2017      11.289 €       6.487 (57,5%)       8.750 €     4.802 € (42,5%)         8.750 €

 

Für das Jahr 2018 liegt noch keine Abrechnung des Landkreises Lüchow-Dannenberg vor.

Der Samtgemeindeanteil wurde aufgrund der erheblichen Verschiebung des Mensanutzungsanteils der Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze im Verhältnis zur Gesamtnutzung im Jahr 2017 vom Landkreis auf maximal 50 % festgelegt, sodass der maximale Betriebskostenzuschuss bei 8.750,00  € liegt.

 

Im Schnitt werden im Ganztag bis zu 70 Kinder an einem Tag betreut. In der Übergangssituation vom Unterricht in den Ganztag befinden sich über 190 Kinder, die zum Teil durch Eltern abgeholt werden und zum Teil zur Bushaltestelle gehen. Diese Situation ist trotz guter Organisationen für alle Beteiligten sehr unbefriedigend. Die Kinder gehen in Begleitung von Lehrpersonal geschlossen in die Mensa, was einen großen Zeitaufwand darstellt.

Des Weiteren gibt es pädagogische Aspekte die berücksichtig werden müssen. In der großen Mensasituation ist die Kommunikationsfähigkeit zwischen den Kindern und der begleitenden Lehrkraft aufgrund der enormen Lautstärke verhindert. Einige Kinder haben bereits geäußert, dass sie sich massiv gestört fühlen. Die Kinder sollen ihre Mahlzeit in einer familiären, gemütlichen und angenehmen Essenatmosphäre einnehmen; nur so können die Kinder lernen, auf ihre Bedürfnisse zu achten.

Aus diesen Gründen ist die Schulleitung der Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze, Frau Ilka Wilke, an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) herangetreten und bat um Prüfung, ob die Mittagsverpflegung in der Schule stattfinden könne.

An allen anderen Ganztagsschulen in der Trägerschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird das Mittagessen vom Kartoffelhof Kunitz, Saaße, geliefert.

Am 19. März 2019 hat eine Begehung in der Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze mit der Schulleitung Frau Wilke, Herrn Kunitz vom Kartoffelhof Kunitz und der Abteilungsleitung Frau Lange stattgefunden, um die Räumlichkeiten zu besichtigen.

Herr Kunitz äußerte, dass die Essensausgabe in der Grundschule Clenze möglich wäre. Im Erdgeschoss würde die Essensausgabe im Eingangsbereich erfolgen. Mit dem Fahrstuhl wird das Essen ins Obergeschoss gebracht und im Flur verteilt. Das Verzehren des Essens würde dann im jeweiligen Gruppenraum mit Küche erfolgen. Für die Ausgabe des Essens erstellt der Kartoffelhof Kunitz eine monatliche Rechnung. Die Auswahl und Bezahlung des Mittagessens nehmen die Eltern über eine Homepage im Internet vor, sodass in den Schulen für die Abrechnung kein Personal vorgehalten werden muss.

Zurzeit wird die Abrechnung der Essengelder von der Schulsekretärin Frau Kerstin Erdmann übernommen. Für diese Tätigkeit hat Frau Erdmann ab dem 1. Januar 2018 eine Stundenerhöhung von vier Stunden erhalten, bei einer Umstellung müssten diese Stunden dann gekürzt werden. Die Gesamtkosten für die Mittagsverpflegung belaufen sich derzeit auf ca. 14.648,67 € (2017= Jahresentgelt Schulsekretärin 5.898,67 € + Betriebskostenzuschuss 8.750,00 €). Wenn der Kartoffelhof Kunitz die Essensausgabe übernehmen würde, müssten einmalig die Hardware (ca. 3.250,00 €) und eine Industriespülmaschine (4.250,00 €) für die Astrid-Lindgren-Südkreisschule angeschafft werden.

Für die Ausgabe des Essens werden vom Kartoffelhof Kunitz pro Essenseinheit 2,80 € berechnet. Beim Kartoffelhof Kunitz wären für das Jahr 2017 Kosten in Höhe von 18.163,60 € angefallen. Demnach wäre die Mensanutzung der Drawehn-Schule Clenze gegenüber dem Kartoffelhof Kunitz zurzeit günstiger. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Betriebskostenanteil des Landkreises Lüchow-Dannenberg in Zukunft erhöht und somit auch der Anteil des Betriebskostenzuschusses der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) steigt. Aufgrund der pädagogischen Aspekte wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Mittagsverpflegung an der Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze ab dem neuen Schuljahr 2019/2020 vom Kartoffelhof Kunitz durchzuführen.

 

Sollte die Mittagsverpflegung ab dem neuen Schuljahr 2019/2020 vom Kartoffelhof Kunitz durchgeführt werden, ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.500,00 € (Sachkonto 4291000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) erforderlich. Als Deckungsvorschlag wird die Gesamtdeckung im Budget „Schulen“ vorgeschlagen (Sachkonto 4271000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101 = 5.000,00 €, Sachkonto 4291001, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101 = 1.000,00 €, Sachkonto 4222000, Kostenstelle 416006, Kostenträger 211101 = 2.500,00 € = 8.500,00 €).

Des Weiteren sind für die einmaligen investiven Anschaffungen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 € erforderlich. Für das Jahr 2019 wurden für größere ungeplante Anschaffungen Mittel in Höhe von 13.500,00 € (INV19.041) eingeplant. Bisher wurden keine Mittel benötigt, sodass hiervon Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00  € umgewidmet werden können.

 

Wenn die Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze die Mensa der Drawehn-Schule Clenze weiterhin nutzt, ist ebenfalls eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000,00 € (Sachkonto 4291000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) erforderlich. Die Deckung ist durch Mehrerträge (Sachkonto 3311000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) gesichert.

Im Zuge einer überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes wurde für alle Grundschulen bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Girokonten angelegt. Die Abrechnung des Essensgeldes erfolgt über das Schulgirokonto Clenze. Die Gelder für das Essen von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Astrid-Lindren-Südkreisschule Clenze werden bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingenommen und an die Mensabetreiberin ausgezahlt.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

10.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

siehe Erläuterung

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

siehe Erläuterung

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

a) Entscheidung für den Kartoffelhof Kunitz

 

Für das neue Schuljahr 2019/2020 werden für die Abrechnungen vom Kartoffelhof Kunitz eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 8.500,00 € (ca. 600 Essen/mtl. x 5 Monate August bis Dezember x 2,80 € pro Essenseinheit = 8.400,00 €) benötigt.

 

Deckungsvorschlag: Gesamtdeckung im Budget „Schulen“

- Sachkonto 4271000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101 = 5.000,00 €

- Sachkonto 4291001, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101 = 1.000,00 €

- Sachkonto 4222000,Kostenstelle 416006, Kostenträger  211101 = 2.500,00 €

 

Für die einmaligen investiven Anschaffungen (Hardware und Industriespülmaschine) werden Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 € benötigt. Für das Jahr 2019 wurden für größere ungeplante Anschaffungen Mittel in Höhe von 13.500,00 € (INV19.041) eingeplant. Bisher wurden keine Mittel benötigt, sodass hiervon Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 € (Sachkonto 072002, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) umgewidmet werden können.

 

Im Haushalt 2019 sind beim Sachkonto 4291000 für die Mittagsverpflegung als Ansatz 10.000,00 € eingeplant.

An die Mensabetreiberin der Drawehn-Schule Clenze sind bereits Auszahlungen in Höhe von ca. 7.000,00 € für die Monate Januar bis April 2019 erfolgt. Für die Monate Mai und Juni liegt noch keine Abrechnung vor. Schätzungsweise werden sich die Kosten insgesamt auf ca. 4.000,00 € belaufen. Hierfür ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.000,00 € erforderlich, die durch die Mehrerträge (Sachkonto 3311000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) gedeckt werden können.

 

 

b) Entscheidung für die Mensa der Drawehn-Schule Clenze

 

Im Haushalt 2019 sind beim Sachkonto 4291000 für die Mittagsverpflegung als Ansatz 10.000,00 € eingeplant. An die Mensabetreiberin der Drawehn-Schule Clenze sind bereits Auszahlungen in Höhe von ca. 7.000,00 € für die Monate Januar bis April 2019 erfolgt. Somit sind noch 3.000,00 € vorhanden. Für die restlichen Monate Mai bis Dezember 2019 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 20.000,00 € (14.000,00 € Auszahlung Mensabetreiberin/Betriebskostenzuschuss an den Landkreis Lüchow-Dannenberg in Höhe von ca. 8.750,00 € = 22.750,00 €) benötigt.

 

Deckungsvorschlag: Deckung durch Mehrerträge bei - Sachkonto 3311000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat  der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

a)                  dass die Mittagsverpflegung ab dem neuem Schuljahr 2019/2020 vom Kartoffelhof Kunitz übernommen wird und die Essensausgabe in der Astrid-Lindgren-Südkreisschule Clenze stattfindet. Der überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.500,00 € (Sachkonto 4291000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) sowie der Umwidmung der investiven Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 € (INV 19.041) werden zu gestimmt, die durch den Deckungsvorschlag (Sachkonto 4271000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101 =5.000,00 €, Sachkonto 4291001, 416003, 211101 = 2.000,00 €, Sachkonto 4222000, 416006, 211101 = 2.500,00 € = 9.500,00 €) gedeckt werden. Des Weiteren werden die wöchentlichen Arbeitsstunden der Schulsekretärin Kerstin Erdmann ab der Umstellung um 4 Stunden gekürzt.

oder

b)                  dass die Astrid-Lindgren-Südkreisschule weiterhin die Mensa der Drawehn-Schule Clenze zur Mittagsverpflegung nutzt. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 23.000,00 € (Sachkonto 4291000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) wird zu gestimmt. Die Mehraufwendungen sind durch die Mehrerträge (Sachkonto 3311000, Kostenstelle 416003, Kostenträger 211101) gedeckt.