Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bereitet die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der Bundesstraße 248 zwischen dem Kreisverkehr bei Plate und Lüsen vor. Für diese Planung werden auch Flächen für Kompensationsmaßnahmen benötigt.
Eine solche Fläche könnte das Flurstück 113/7, Flur 1, Gemarkung Gollau, sein. Welche Kompensationsmaßnahmen dort durchgeführt werden würden, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.
Das Flurstück hat eine Größe von 5.647 m². Es handelt sich hierbei um Wald bzw. Nadelholz.
Die Stadt Lüchow (Wendland) müsste einem Verkauf für die Baumaßnahme im Vorfeld grundsätzlich beschließen, damit die Fläche eingeplant und in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen werden kann.
Der Kaufpreis würde über ein Gutachten ermittelt, welches nach der Zustimmung durch die Stadt in Auftrag gegeben werden würde.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamteinnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
s. Erläuterung |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Höhe und der Zeitpunkt der Einnahmen stehen noch nicht fest.
Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Flurstück 113/7, Flur 1, Gemarkung Gollau, für die Baumaßnahme B 248 von Gollau bis kurz vor Plate (2-plus 1) als Kompensationsfläche zu veräußern. Der Kaufpreis wird durch ein Gutachten festgestellt.