Betreff
Grundstücksanfrage Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Gemarkung Gollau, Flur 1, Flurstück 113/7)
Vorlage
046/2019 ST
Aktenzeichen
232003ST:0150
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bereitet die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der Bundesstraße 248 zwischen dem Kreisverkehr bei Plate und Lüsen vor. Für diese Planung werden auch Flächen für Kompensationsmaßnahmen benötigt.

Eine solche Fläche könnte das Flurstück 113/7, Flur 1, Gemarkung Gollau, sein. Welche Kompensationsmaßnahmen dort durchgeführt werden würden, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.

Das Flurstück hat eine Größe von 5.647 m². Es handelt sich hierbei um Wald bzw. Nadelholz.

Die Stadt Lüchow (Wendland) müsste einem Verkauf für die Baumaßnahme im Vorfeld grundsätzlich beschließen, damit die Fläche eingeplant und in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen werden kann.

Der Kaufpreis würde über ein Gutachten ermittelt, welches nach der Zustimmung durch die Stadt in Auftrag gegeben werden würde.    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamteinnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

s. Erläuterung

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Höhe und der Zeitpunkt der Einnahmen stehen noch nicht fest. 


Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Flurstück 113/7, Flur 1, Gemarkung Gollau, für die Baumaßnahme B 248 von Gollau bis kurz vor Plate (2-plus 1) als Kompensationsfläche zu veräußern. Der Kaufpreis wird durch ein Gutachten festgestellt.