Betreff
Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) - erneuter Satzungsbeschluss
Vorlage
044/2019 SG
Aktenzeichen
222200SG:Gebührensatzung ab 2019
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 13. Dezember 2018 die neue Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen, welche zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.

 

Die Neufassung der oben genannten Satzung war notwendig, da der Gebührenmaßstab vom Frontmetermaßstab auf den Grundstücksflächenmaßstab geändert werden sollte.

 

Aufgrund von einigen Klagen gegen die daraufhin erlassenen Straßenreinigungsgebührenbescheide und einer anwaltlichen Beratung ist aufgefallen, dass ein Beschluss allein über die Satzung unter Kenntnisnahme der Berechnung der Gebührensätze nicht ausreicht.

 

Auch hätte u. a. ein Beschluss über die Nachberechnung der Vorjahre und die daraus resultierende Über- und Unterdeckung erfolgen müssen.

 

Des Weiteren ist der Sitzungsvorlage als Anlage eine Vorbemerkung und Klarstellung zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren beigefügt.

 

Außerdem wurde der ursprüngliche Satzungstext um einige Passagen ergänzt, welche in der Anlage farblich markiert sind.

 

Die genaue Kalkulation liegt der Sitzungsvorlage ebenfalls als Anlage bei. Die für die Kalkulation erforderlichen detaillierteren Unterlagen liegen in der Sitzung zur Einsicht bereit und werden bei Bedarf selbstverständlich genau erläutert.

 

Um den Erfolg in den Rechtsstreitigkeiten nicht zu gefährden, sollten die Beschlüsse zur Straßenreinigungsgebührensatzung neu gefasst werden.

 

Da der neue Satzungsbeschluss keine Schlechterstellung zur jetzigen Situation der Gebührenpflichtigen zur Folge hat, kann das unproblematisch rückwirkend erfolgen.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            die Nachberechnung der Straßenreinigung für die Jahre 2015 bis 2018 zur Kenntnis genommen zu haben und den in den Jahren aufgelaufenen Fehlbedarf in Höhe von 43.970,74 € nicht auf die Gebührenzahler in der Kalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 umzulegen,

 

b)            die vorgelegte Kalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 einschließlich der Vorbemerkungen und Klarstellungen anzunehmen und

 

c)            die anliegende Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Straßenreinigung für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 rückwirkend zum 1. Januar 2019.