Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 13. Dezember 2018 die neue
Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen, welche zum 1. Januar 2019
in Kraft getreten ist.
Die Neufassung der
oben genannten Satzung war notwendig, da der Gebührenmaßstab vom
Frontmetermaßstab auf den Grundstücksflächenmaßstab geändert werden sollte.
Aufgrund von
einigen Klagen gegen die daraufhin erlassenen Straßenreinigungsgebührenbescheide
und einer anwaltlichen Beratung ist aufgefallen, dass ein Beschluss allein über
die Satzung unter Kenntnisnahme der Berechnung der Gebührensätze nicht
ausreicht.
Auch hätte u. a.
ein Beschluss über die Nachberechnung der Vorjahre und die daraus resultierende
Über- und Unterdeckung erfolgen müssen.
Des Weiteren ist
der Sitzungsvorlage als Anlage eine Vorbemerkung und Klarstellung zur
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren beigefügt.
Außerdem wurde der
ursprüngliche Satzungstext um einige Passagen ergänzt, welche in der Anlage
farblich markiert sind.
Die genaue
Kalkulation liegt der Sitzungsvorlage ebenfalls als Anlage bei. Die für die
Kalkulation erforderlichen detaillierteren Unterlagen liegen in der Sitzung zur
Einsicht bereit und werden bei Bedarf selbstverständlich genau erläutert.
Um den Erfolg in
den Rechtsstreitigkeiten nicht zu gefährden, sollten die Beschlüsse zur
Straßenreinigungsgebührensatzung neu gefasst werden.
Da der neue
Satzungsbeschluss keine Schlechterstellung zur jetzigen Situation der
Gebührenpflichtigen zur Folge hat, kann das unproblematisch rückwirkend
erfolgen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die Nachberechnung der Straßenreinigung für die Jahre 2015 bis 2018 zur Kenntnis genommen zu haben und den in den Jahren aufgelaufenen Fehlbedarf in Höhe von 43.970,74 € nicht auf die Gebührenzahler in der Kalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 umzulegen,
b) die vorgelegte Kalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 einschließlich der Vorbemerkungen und Klarstellungen anzunehmen und
c) die anliegende Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Straßenreinigung für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 rückwirkend zum 1. Januar 2019.