Der Ortsvertrauensmann für den Ortsteil Reetze Andreas Mohnberg hat erneut beantragt, die Straßenbeleuchtung um einen Lichtpunkt zu erweitern, da von dem Lichtpunkt im Einmündungsbereich der Gemeindeverbindungsstraße 15 bis zum ersten Lichtpunkt eine Dunkelphase von ca. 75 m besteht.
Am 16. Mai 2019 beschloss der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) auf Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Wege, Planung, den vorhandenen Lichtpunkt in Richtung Dorf zu versetzen.
Das Versetzen des Lichtpunktes verschiebt allerdings nur die Dunkelphase und lässt dann den Einmündungsbereich unbeleuchtet.
Die Kosten für das Versetzen des Lichtpunktes würden rund 700,00 € und das Neuerrichten eines Lichtpunktes rund 1.000,00 € betragen.
Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung sind im Haushaltsjahr 2019 keine Haushaltsmittel eingeplant.
Es könnten Mittel aus der INVEST-Nr. 19.035 „Sanierung der Stromschaltstellen“ in Höhe der tatsächlichen Kosten umgewidmet werden. Mit der für 2019 angesetzten Investitionssumme würde die Maßnahme „Sanierung der Stromschaltstellen“ ohnehin nicht abgeschlossen werden.
Hierfür müssen zum Haushaltsjahr 2020 weitere Gelder eingeplant werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
ca. 1.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anteilige Umwidmung aus der INVEST-Nr. 19.035 in Höhe des tatsächlichen Aufwandes. Sanierung der Stromschaltstellen erfolgt in Teilbereichen.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) |
die Aufhebung des Beschlusses des Rates der Stadt
Lüchow (Wendland) vom 16. Mai 2019. |
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b) |
die Straßenbeleuchtung um einen Lichtpunkt zu
erweitern. |
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c) |
die Umwidmung der Haushaltsmittel aus der INVEST-Nr:
19.035 in der tatsächlichen Höhe der Kosten. |
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