Auf Anregung der Stadt Lüchow (Wendland) hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 2. Juli 2019 beschlossen, dass eine Änderung der Parkgebührenordnung erarbeitet werden soll.
Ziel soll dabei sein, eine Befreiung von der Parkgebührenpflicht für Elektrofahrzeuge einzuführen.
Rechtsgrundlage für solche Vergünstigungen ist das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) vom 5. Juni 2015.
Danach sind u. a. Bevorrechtigungen für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen möglich sowie im Hinblick auf die Erhebung von Gebühren für das Parken an öffentlichen Straßen und Wegen.
Um solche Vergünstigungen einzuführen, ist die Parkgebührenordnung entsprechend der anliegenden Satzung zu ändern.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Sich ergebende Gebührenausfälle gehen zulasten der Stadt.
Die Samtgemeinde trägt lediglich die Kosten für die Hinweisbekanntmachung der Satzungsänderung von rund 30,00 €.
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
30,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
1.300,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
12.2.2/4431000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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x |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 050/2019 SG vom 10.10.2019 als Anlage beigefügt ist.