Betreff
Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
051/2019 SG
Aktenzeichen
401100SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, er beabsichtigt, die Gemeinde Waddeweitz dem Schulbezirk Küsten und die Gemeinde Luckau (Wendland) dem Schulbezirk Wustrow ab dem Schuljahr 2020/2021 zuzuordnen. Die betroffenen Gemeinden werden gebeten, bis zur übernächsten Sitzung des Rates (Oktober/November) eine Stellungnahme abzugeben.“

 

Die Gemeinden Luckau (Wendland) und Clenze haben jeweils eine Stellungnahme abgegeben, die der Sitzungsvorlage Nr. 051/2019 SG beigefügt sind.

 

Die Verwaltung hat die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entsprechend der vorgenannten Absichtserklärungen überarbeitet.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, wie mit Absichtserklärung vom 2. Juli 2019 beschlossen, die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 051/2019 SG vom 13.09.2019 als Anlage beigefügt ist, zu erlassen.