Betreff
Verzicht auf ein Vorkaufsrecht für das Flurstück 583/228 Flur 11 Gemarkung Lüchow
Vorlage
057/2019 ST
Aktenzeichen
232003ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Grundbuch von Lüchow Blatt 2172 ist ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle zugunsten der Stadt Lüchow (Wendland) eingetragen. Es handelt sich um das Flurstück 583/228, Flur 11, Gemarkung Lüchow, Wohnhaus Dannenberger Straße 11.

Das Vorkaufsrecht wurde 1939 eingetragen. Es konnte nicht ermittelt werden, zu welchem Zweck dieses Vorkaufsrecht eingetragen wurde.

Aufgrund des Grundstücksverkaufs ist dieses Vorkaufsrecht bekannt geworden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorkaufsrecht nicht notwendig. Ein besonderes Interesse der Stadt an diesem Grundstück kann nicht erkannt werden.

Sollte zukünftig eine Planung angeschoben bzw. beschlossen werden, die ein öffentliches Interesse an diesem Grundstück rechtfertigt, würde die Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, der Löschung des im Grundbuch von Lüchow Blatt 2172 eingetragenen Vorkaufsrechts wird zugestimmt.