Betreff
Vermeidung von Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art; hier: Hotel "Ratskeller", Pavillon Amtshof, LüBad, Allerlüd
Vorlage
062/2019 ST
Aktenzeichen
207003SG:Umsatzsteuerpflicht
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Das Bundesministerium für Finanzen ordnet die Behandlung von Kapitalerträgen neu. Wenn ein Betrieb gewerblicher Art (hier: Hotel „Ratskeller“, Allerlüd, LüBad, Pavillon Amtshof) einen Gewinn erzielt, unterstellt die Finanzverwaltung, dass dieser automatisch als an die Kommune ausgeschüttet gilt und somit Kapitalertragsteuer entsteht. Diese Gefahr droht insbesondere, wenn der Gewinn höher als die Reinvestition und die Schuldentilgung des Betriebes ist.

 

Um die Annahme einer steuerlichen Gewinnausschüttung zu vermeiden, sollten zwei Maßnahmen durchgeführt werden:

 

1)                  Die Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Rücklagenzuführung der Gewinne des Betriebs gewerblicher Art (siehe Anlagen)

 

und

 

2)                  da derzeit nicht rechtlich geklärt ist, ob die Fassung des Grundsatzbeschlusses ausreichend ist, ein separater Beschluss über das jeweilige Jahresergebnis (Jahresbeschluss - wird mit den jeweiligen steuerlichen Jahresabschlüssen beschlossen, Muster siehe Anlage, nur bei Gewinn des Betriebes).

 

Es ist steuerrechtlich noch nicht geklärt, ob ein Beschluss nach dem 31. August 2019 ausreicht, um die Entstehung der Kapitalertragsteuer zu verhindern.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Grundlagenschluss über die Behandlung der Jahresergebnisse im Hotel „Ratskeller“, Allerlüd, LüBad und Pavillon Amtshof.