Im Rahmen der Welterbeinitiative war es gelungen, im Herbst 2016 eine international besetzte Konferenz von ICOMOS in das Wendland zu holen. ICOMOS arbeitet als Beratungsgremium für das Welterbekomitee und für die UNESCO, insbesondere bei der Evaluierung von Denkmälern und historischen Stätten, die in der Welterbeliste verzeichnet sind oder für eine Aufnahme in Betracht kommen. Die Initiative für den Tagungsort Deutschland bzw. Wendland ging dabei von einem deutschen Vorstandsmitglied aus.
Im März 2016 wurden hierzu Gespräche mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege geführt, das für diese Konferenz u. a. Gelder seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in Aussicht stellte. Die Samtgemeinde wurde daraufhin mit der Durchführung und Organisation dieser internationalen Konferenz beauftragt. Eine Veranschlagung der erforderlichen Mittel ist im Ergebnishaushalt 2016 der Samtgemeinde nicht erfolgt.
Die Kosten für diese Konferenz beliefen sich auf insgesamt 38.680,51 €.
Die Finanzierung erfolgte vollständig durch Teilnehmergebühren und Erstattungen durch das Land Niedersachsen, sodass die Konferenz für die Samtgemeinde ergebnisneutral durchgeführt wurde.
Aufwendungen: 38.680,51 €
Erträge Teilnehmer: 8.424,93 €
Erträge Land Niedersachsen 25.000,00 € HJ 2016
5.255,58 € HJ 2017
Erträge insgesamt 38.680,51 €
Da die Maßnahme weder geplant noch veranschlagt war, ist haushaltsrechtlich ein Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Zurzeit sind erst Aufwendungen in Höhe von 23.180,51 € ergebniswirksam gebucht, da diese aus dem Budget gedeckt werden konnten. Der Restbetrag über 15.500,00 € wird bisher unter den durchlaufenden Geldern in der Bilanz ausgewiesen. Im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 ist es nun erforderlich, die durchlaufenden Gelder zu bereinigen. Hierfür ist eine nachträgliche Bereitstellung der außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
38.680,51 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
28.1.1/
4271000 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
3141000 und
3461000/ 419008 |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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x |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3141000 und 3461000/419008 |
Höhe: |
38.680,51 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, im Haushaltsjahr 2016 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 38.680,51 € im Produkt 28.1.1 bereitzustellen. Eine Deckung ist durch Teilnehmergebühren und Erstattungen vom Land in der Höhe von 38.680,51 € gewährleistet.