Betreff
Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2014 und Entlastung des Stadtdirektors
Vorlage
071/2019 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Der Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2014 wurde von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstellt und ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg – Außenstelle Lüchow – einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2014 mit einem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis über 919.479,13 € und einem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis von 32.909,60 € ab. Bei dem ordentlichen Ergebnis wirkten sich insbesondere die höheren Abschreibungen und Transferaufwendungen negativ aus, sodass das Ergebnis um 1.495.779,13 € schlechter ausfiel als geplant. Das außerordentliche Ergebnis setzt sich aus Grundstücksverkäufen, dem Abgang von Investitionszuschüssen, außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachvermögen sowie periodenfremden Erträgen und Aufwendungen zusammen.

 

Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2014 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:

 

 

Plan

 

Ist

Überschrei-

tung

Bereits ge-

nehmigt

Restbe-

trag

Öffentlichkeitsarbeit

 

15.000,00

 

17.335,96

 

2.335,96

 

0,00

 

2.335,96

Finanzverwaltung

 

5.000,00

 

6.276,00

 

1.276,00

 

0,00

 

1.276,00

Immobilienmanagement

 

727.800,00

 

740.116,14

 

12.316,44

 

0,00

 

12.316,14

Bauleitplanung

85.000,00

111.929,70

26.929,70

16.852,61

10.077,09

Park- und

Grünanlagen

 

173.000,00

 

174.750,31

 

1.750,31

 

0,00

 

1.750,31

Wirtschaftswege

122.500,00

130.256,04

7.756,04

50.000,00

0,00

Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

8.530.800,00

 

10.88.377,25

 

2.327.577,25

 

0,00

 

2.327.577,25

 

Aufgrund der festgelegten Unerheblichkeitsgrenze (§ 4 Absatz 1 der Hauptsatzung) in Höhe von mehr als 5.000,00 € für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, muss der Stadtrat noch über die Budgets „Immobilienmanagement“, „Bauleitplanung“ und „Steuern, allgemeine Zuweisungen“ Beschlüsse fassen.

Die Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Immobilienmanagement“ und “Bauleitplanung“ können vollständig durch Mehrerträge gedeckt werden.

 

Die Überschreitungen der investiven Budgets setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

„Immobilienmanagement“ - verursacht durch die über dem Planansatz liegenden Kosten für die Sanierung des Amtsturms[1] und die Heizungsanlage im Mehrfamilienhaus in der Tarmitzer Straße sowie die nicht eingeplanten Kosten für die Gewährung eines Darlehens und den Erwerb des Inventars des Hotels „Ratskellers“ -,

„Park- und Grünlagen“ - resultierend aus den höheren Kosten für die Umgestaltung des Amtsgartens[2] und den Erwerb einer Grünfläche sowie bei den „Jugend-/Familieneinrichtungen“ - bedingt durch die über dem Planansatz liegenden Kosten für den Erwerb von Spielgeräten.

Die bisher nicht genehmigten Überschreitungen im investiven Bereich sind ebenfalls noch als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen durch den Stadtrat zu genehmigen.

Ein Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zu den Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets (Abschreibungen) ist nach § 117 NKomVG nicht erforderlich.

 

Der aus der laufenden Verwaltungsstätigkeit resultierende Finanzmittelüberschuss in Höhe von 164.365,06 € reicht nicht zur Deckung der zu leistenden Tilgungen aus. Es verbleibt eine Finanzierungslücke von 23.723,61 €.

Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 2.279.961,23 € konnte zu 46,7 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge, Verkäufe von Sachvermögen und sonstigen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gedeckt werden. Die Finanzierung des aus der Investitionstätigkeit verbleibenden Finanzbedarfs erfolgte durch die Inanspruchnahme in Vorjahren erwirtschafteter liquider Mittel.

Unter Hinzurechnung des Saldos aus den haushaltsunwirksamen Vorgängen ergibt sich eine Finanzmittelunterdeckung in Höhe von 1.237.734,87 €, die zur Verschlechterung der Liquidität am Jahresende 2014 führt.

 

Die Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2014 mit einer Bilanzsumme über 38.864.023,75 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 36.554.757,86 € ausgewiesen.

 

Rückstellungen waren insbesondere für Kreis- und Samtgemeindeumlage, anhängige Gerichtsverfahren sowie die Rückzahlungen von Konzessionsabgabe und Prüfungsgebühren zu bilden.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – geprüft. Mit Datum vom 11. September 2019 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.   



[1] Die Überschreitung resultiert aus der Bereinigung der nicht rechtskonformen Übertragung und Verwendung von investiven Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren im Rahmen der bereits beschlossenen Jahresabschlüsse 2011 bis 2013. Da für die Investition bis zu ihrer endgültigen Abwicklung insgesamt rund 300.800,00 € an finanziellen Mitteln benötigt werden, werden diese bereits mit Beschluss über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 zur Verfügung gestellt, obwohl die Planüberschreitung im laufenden Jahr nur 292.386,15 € beträgt.

[2] Die Überschreitung resultiert aus der Bereinigung der nicht rechtskonformen Übertragung und Verwendung von investiven Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren im Rahmen der bereits beschlossenen Jahresabschlüsse 2011 bis 2013. Da für die Investition bis zu ihrer endgültigen Abwicklung insgesamt rund 147.600,00 € an finanziellen Mitteln benötigt werden, werden diese bereits mit Beschluss über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 zur Verfügung gestellt, obwohl die Planüberschreitung in 2014 nur 140.882,67 € beträgt


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

 

a)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

Produkt

Bezeichnung

11.1.8

Immobilienmanagement

               12.316,14

51.1.1

Bauleitplanung

10.077,09

61.1.1

Steuern, allg. Zuweisungen

2.327.577,25

 

b)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte investive Bereiche über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

Immobilienmanagement

Sanierung Amtsturm                                                                    292.386,15 €

Heizungsanlage Tarmitzer Straße                                                            10.509,54 €

Erwerb Inventar Hotel „Ratskeller“                                          13.252,39 €

Darlehen Hotel „Ratskeller“                                                        22.168,84 €

 

Park- und Grünanlagen

Umgestaltung Amtsgarten                                                                        140.882,67 €

 

Jugend-/ Familieneinrichtungen

Erwerb Spielgeräte                                                                                           5.079,63 €

 

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 festzustellen,

 

d)                  die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2014 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  den für 2014 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 919.479,13 € durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Über-schüssen des ordentlichen Ergebnisses zu decken,

 

f)             den für 2014 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 32.909,60 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen sowie

 

g)                  dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.