Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz,
Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen.
Der Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2014 wurde
von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstellt und ist neben dem
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg – Außenstelle Lüchow –
einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügt.
Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2014 mit einem
Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis über 919.479,13 € und einem Überschuss im
außerordentlichen Ergebnis von 32.909,60 € ab. Bei dem ordentlichen Ergebnis
wirkten sich insbesondere die
höheren Abschreibungen und Transferaufwendungen negativ aus, sodass das Ergebnis
um 1.495.779,13 € schlechter ausfiel als geplant. Das außerordentliche Ergebnis
setzt sich aus Grundstücksverkäufen, dem Abgang von Investitionszuschüssen, außerplanmäßigen
Abschreibungen auf Sachvermögen sowie periodenfremden Erträgen und Aufwendungen
zusammen.
Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2014 bei folgenden zahlungswirksamen
Budgets:
|
Plan € |
Ist € |
Überschrei- tung € |
Bereits ge- nehmigt € |
Restbe- trag € |
Öffentlichkeitsarbeit |
15.000,00 |
17.335,96 |
2.335,96 |
0,00 |
2.335,96 |
Finanzverwaltung |
5.000,00 |
6.276,00 |
1.276,00 |
0,00 |
1.276,00 |
Immobilienmanagement |
727.800,00 |
740.116,14 |
12.316,44 |
0,00 |
12.316,14 |
Bauleitplanung |
85.000,00 |
111.929,70 |
26.929,70 |
16.852,61 |
10.077,09 |
Park- und Grünanlagen |
173.000,00 |
174.750,31 |
1.750,31 |
0,00 |
1.750,31 |
Wirtschaftswege |
122.500,00 |
130.256,04 |
7.756,04 |
50.000,00 |
0,00 |
Steuern, allgemeine
Zuweisungen |
8.530.800,00 |
10.88.377,25 |
2.327.577,25 |
0,00 |
2.327.577,25 |
Aufgrund der
festgelegten Unerheblichkeitsgrenze (§ 4 Absatz 1 der Hauptsatzung) in Höhe von
mehr als 5.000,00 € für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, muss der
Stadtrat noch über die Budgets „Immobilienmanagement“, „Bauleitplanung“ und
„Steuern, allgemeine Zuweisungen“ Beschlüsse fassen.
Die
Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Immobilienmanagement“ und
“Bauleitplanung“ können vollständig durch Mehrerträge gedeckt werden.
Die Überschreitungen der investiven Budgets
setzen sich folgendermaßen zusammen:
„Immobilienmanagement“ - verursacht durch
die über dem Planansatz liegenden Kosten für die Sanierung
des Amtsturms[1] und
die Heizungsanlage im Mehrfamilienhaus in der Tarmitzer Straße sowie die nicht
eingeplanten Kosten für die Gewährung eines Darlehens und den Erwerb des
Inventars des Hotels „Ratskellers“ -,
„Park-
und Grünlagen“ - resultierend aus den höheren Kosten für die Umgestaltung des
Amtsgartens[2] und
den Erwerb einer Grünfläche sowie bei den „Jugend-/Familieneinrichtungen“ -
bedingt durch die über dem Planansatz liegenden Kosten für den Erwerb von
Spielgeräten.
Die bisher nicht
genehmigten Überschreitungen im investiven Bereich sind ebenfalls noch als
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen durch den Stadtrat zu genehmigen.
Ein Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zu den
Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets (Abschreibungen)
ist nach § 117 NKomVG nicht erforderlich.
Der aus der laufenden Verwaltungsstätigkeit resultierende
Finanzmittelüberschuss in Höhe von 164.365,06 € reicht nicht zur Deckung der zu
leistenden Tilgungen aus. Es verbleibt eine Finanzierungslücke von 23.723,61 €.
Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 2.279.961,23 €
konnte zu 46,7 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge, Verkäufe von
Sachvermögen und sonstigen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gedeckt
werden. Die Finanzierung des aus der Investitionstätigkeit verbleibenden
Finanzbedarfs erfolgte durch die Inanspruchnahme in Vorjahren erwirtschafteter
liquider Mittel.
Unter Hinzurechnung des Saldos aus den haushaltsunwirksamen Vorgängen
ergibt sich eine Finanzmittelunterdeckung in Höhe von 1.237.734,87 €, die zur
Verschlechterung der Liquidität am Jahresende 2014 führt.
Die Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2014
mit einer Bilanzsumme über 38.864.023,75 € ab. Auf der Aktivseite wird
insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 36.554.757,86 € ausgewiesen.
Rückstellungen waren insbesondere für Kreis- und
Samtgemeindeumlage, anhängige Gerichtsverfahren sowie die Rückzahlungen von
Konzessionsabgabe und Prüfungsgebühren zu bilden.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – geprüft. Mit Datum vom 11. September 2019 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
[1] Die Überschreitung resultiert aus der Bereinigung der nicht rechtskonformen Übertragung und Verwendung von investiven Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren im Rahmen der bereits beschlossenen Jahresabschlüsse 2011 bis 2013. Da für die Investition bis zu ihrer endgültigen Abwicklung insgesamt rund 300.800,00 € an finanziellen Mitteln benötigt werden, werden diese bereits mit Beschluss über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 zur Verfügung gestellt, obwohl die Planüberschreitung im laufenden Jahr nur 292.386,15 € beträgt.
[2] Die Überschreitung resultiert aus der Bereinigung der nicht rechtskonformen Übertragung und Verwendung von investiven Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren im Rahmen der bereits beschlossenen Jahresabschlüsse 2011 bis 2013. Da für die Investition bis zu ihrer endgültigen Abwicklung insgesamt rund 147.600,00 € an finanziellen Mitteln benötigt werden, werden diese bereits mit Beschluss über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 zur Verfügung gestellt, obwohl die Planüberschreitung in 2014 nur 140.882,67 € beträgt
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
X |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte
zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
12.316,14 |
51.1.1 |
Bauleitplanung |
10.077,09 |
61.1.1 |
Steuern, allg. Zuweisungen |
2.327.577,25 |
b)
die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für
nachfolgend genannte investive Bereiche über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung
zu stellen:
Immobilienmanagement
Sanierung Amtsturm 292.386,15
€
Heizungsanlage Tarmitzer Straße 10.509,54 €
Erwerb Inventar Hotel „Ratskeller“ 13.252,39 €
Darlehen Hotel „Ratskeller“ 22.168,84 €
Park- und Grünanlagen
Umgestaltung Amtsgarten 140.882,67
€
Jugend-/ Familieneinrichtungen
Erwerb Spielgeräte 5.079,63 €
c)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2014 festzustellen,
d)
die
Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2014 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
e)
den für
2014 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 919.479,13 €
durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Über-schüssen des ordentlichen
Ergebnisses zu decken,
f)
den für
2014 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 32.909,60
€ der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen
sowie
g)
dem
Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.