Betreff
Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
Vorlage
077/2019 ST
Aktenzeichen
511201ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Um die Betreuungsbedarfe in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in den Planbereichen Lüchow (Wendland) und Clenze aufrechtzuerhalten, war die Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit diversen Ausschreibungen beauftragt worden. Im Zuge dieser Verfahren waren verschiedene Problemlagen zu bewältigen, an deren Ende der Landkreis nunmehr den Abschluss von kommunalen Zweckvereinbarungen zur Bereitstellung von Räumlichkeiten für Krippen- und Kita-Gruppen beschlossen hat. So sollen in der Stadt Lüchow (Wendland), der Gemeinde Trebel, der Gemeinde Waddeweitz und im Flecken Clenze Kitas entstehen; gebaut durch die jeweilige Kommune. Der Landkreis hat diese kommunalen Zweckvereinbarungen in seiner Sitzung am 24. Juni 2019 beschlossen. Es ist auch vorgesehen, dass die Samtgemeinde diese Zweckvereinbarungen mit unterzeichnet, da die Samtgemeinde gemäß Jugendhilfevereinbarung anteilige Kosten zu tragen hat.

Für den Standort Lüchow (Wendland) ist die Stadt Lüchow (Wendland) als Bauherr mit der Erweiterung der Kindertagesstätte im Baugebiet „Brunsilien“ beauftragt worden. Übergangsweise werden die Betreuungsbedarfe zurzeit in Containergruppen sichergestellt. Die Stadt wird eine Krippen- und eine Elementargruppe in Form eines Anbaus an die bestehende Kindertagesstätte herstellen. Die Kosten werden in Form von Krediten und soweit möglich durch Fördermittel des Landes zur Verfügung gedeckt. Die Refinanzierung erfolgt zu 75 % durch den Landkreis und zu 25 % durch die Samtgemeinde.

Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme fest abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtbaukosten der Maßnahme im Haushaltsjahr 2019:

1.200.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan und Nachtrag veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV19.090

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 


Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende Zweckvereinbarung nach § 5 NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Die kommunale Zweckvereinbarung dient der Bereitstellung von Räumlichkeiten einer Krippen- und einer Elementargruppe entsprechend der festgestellten Bedarfe.