Betreff
Niederlegung des Ratsmandates von Hernn Torben Mävers
Vorlage
079/2019 ST
Aktenzeichen
129300STD
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit Schreiben vom 21. September 2019 hat das Mitglied des Rates der Stadt Lüchow (Wendland), Herr Torben Mävers, Plater Blick 2, Lüchow (Wendland), dem Bürgermeister Manfred Liebhaber und dem Stadtdirektor Hubert Schwedland mitgeteilt, dass er sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) niederlegt. Gemäß § 52 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) stellt der Rat zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen der Beendigung der Mitgliedschaft im Rat durch Verzicht vorliegen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Deshalb ist Herr Torben Mävers zur Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) einzuladen.

 

Der Verzicht ist unwiderruflich. Der Sitzverlust tritt jedoch nicht schon mit dem Eingang der Verzichtserklärung beim Bürgermeister ein, sondern erst in dem Augenblick, in dem der Rat den Beschluss gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG gefasst hat. An der Abstimmung nimmt Herr Torben Mävers allerdings gemäß § 41 Absatz NKomVG nicht teil.

 

Der Beschluss des Rates trägt nur einen feststellenden nicht rechtsbegründenden Charakter. Dennoch ist er Voraussetzung für den rechtswirksamen Verlust des Sitzes. Die Mitgliedschaft im Rat endet für Herrn Torben Mävers am Tage der Beschlussfassung.

 

Nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages Bündnis 90/Die Grünen (Personenwahl) ist Herr Dr. Henrik Bettermann, OT Künsche Marsch 5, Lüchow (Wendland). Herr Dr. Henrik Bettermann hat gemäß § 40 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) das Amt angenommen. Der Sitz im Rat geht daher gemäß § 44 NKWG auf ihn über. Gemäß § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft von Herrn Dr. Henrik Bettermann im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) frühestens mit der Feststellung nach § 52 Absatz 2 NKomVG über den Sitzverlust des Ratsherren Torben Mävers.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

50,00-100,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Produkt 12.1.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Es fallen nur die Kosten für die öffentliche Bekanntmachung an.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG fest:

 

1.                   Die Mitgliedschaft von Herrn Torben Mävers, Plater Blick 2, Lüchow (Wendland), im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) ist aufgrund der Verzichtserklärung vom 21. September 2019 beendet.

 

2.                   Der Sitz geht gemäß § 44 NKWG auf Herrn Dr. Henrik Bettermann, OT Künsche Marsch 5, Lüchow (Wendland), über.