Betreff
137. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Windpark Bösel West"
Vorlage
068/2019 SG
Aktenzeichen
612009SG:137. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüchow-Dannenberg sind im Rahmen der ersten Änderung Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen. Allein diese Ausweisung, die die Errichtung raumbedeutsamer Anlagen an anderer Stelle ausschließt, ermöglicht die Genehmigung von Windenergieanlagen in diesen Gebieten ohne weitere Bauleitplanung.

 

Das vorgenannte Vorranggebiet befindet sich in den Gebieten der Städte Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland).

 

Beide Städte wollen von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, für den Bereich Bebauungspläne aufzustellen. Hierdurch wird ein transparentes und öffentliches Verfahren erreicht.

 

Ferner haben die Städte mehr Einfluss- und Regelungsmöglichkeiten, wobei sie sich dennoch an die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Lüchow-Dannenberg halten müssen.

 

In der Regelungspyramide steht zwischen dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüchow-Dannenberg und dem Bebauungsplan der Flächennutzungsplan.

Dieser ist aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu entwickeln.

 

Da das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu den Vorranggebieten abschließende Regelungen trifft, ist eine nachrichtliche Übernahme der Regelungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Lüchow-Dannenberg in den Flächennutzungsplan möglich.

Aber auch für diese nachrichtliche Übernahme ist ein formelles Änderungsverfahren erforderlich.

 

Vorgespräche mit dem Investor für das Gebiet haben ergeben, dass dieser die erforderlichen Kosten für die Erstellung der Bauleitplanung einschließlich aller erforderlichen Nebenkosten übernimmt.

Hierüber sind noch städtebauliche Verträge zu schließen.

       


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 137. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen, um das Vorranggebiet „Windenergie Bösel West“ aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüchow-Dannenberg nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zu übernehmen.

 

Das Gebiet ist im Übersichtsplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 068/2019 SG vom 29.10.2019 als Anlage beigefügt ist, dargestellt.