Es liegt ein Antrag
auf Änderung des Flächennutzugsplanes im Bereich des Bebauungsplanes
„Güstneitz“ vor. Die 132. Änderung ist nötig, um unter anderem den Bau von Behältern
zur Zwischenlagerung von Gärsubstrate zu ermöglichen. Der Geltungsbereich der
Änderung umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6 und 111/10, Flur 1, Gemarkung
Seerau in der Lucie, 29439 Lüchow (Wendland). Der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom 29. November 2018 den
Aufstellungsbeschluss für die 132. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Während der ersten Beteiligung Träger öffentlicher Belange haben das Landesamt
für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen sowie das Staatliche
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und der Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen
abgegeben.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr.
070/2019 SG vom 30.10.2019 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b)
der
Entwurf der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) wird mit der Begründung und den westentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegt.