Betreff
132. Änderung des Flächennutzungsplanes "Güstneitz"
Vorlage
070/2019 SG
Aktenzeichen
612009SG:132. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzugsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Güstneitz“ vor. Die 132. Änderung ist nötig, um unter anderem den Bau von Behältern zur Zwischenlagerung von Gärsubstrate zu ermöglichen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6 und 111/10, Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie, 29439 Lüchow (Wendland). Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom 29. November 2018 den Aufstellungsbeschluss für die 132. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Während der ersten Beteiligung Träger öffentlicher Belange haben das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen sowie das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und der Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 070/2019 SG vom 30.10.2019 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)                 der Entwurf der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird mit der Begründung und den westentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.